1. A
  2. B
  3. C
  4. D
  5. E
  6. F
  7. G
  8. H
  9. I
  10. J
  11. K
  12. L
  13. M
  14. N
  15. O
  16. P
  17. Q
  18. R
  19. S
  20. T
  21. U
  22. V
  23. W
  24. Z

U

Übertischaufnahme

Der Begriff der Übertischaufnahme stammt von kassettenbasierten Röntgenaufnahmesystemen (Filme oder Lumineszenzfolien). Für Aufnahmen, die ohne Streustrahlenraster durchgeführt werden, wird die Kassette auf den Röntgenaufnahmetisch gelegt und das Objekt direkt auf der Kassette platziert (Objekte von geringem Durchmesser).

Übertischröhre

Mit Übertischröhre wird die Positionierung der Röhre über dem Patienten bezeichnet - im Gegensatz zur Untertischröhre.

Überwachungsbereich

Der Überwachungsbereich gehört zu den Strahlenschutzbereichen. Er stellt den äußeren Strahlenschutzgürtel und mit seiner Außengrenze die Grenze zum normalen Staatsgebiet dar.

Der Überwachungsbereich ist dadurch charakterisiert, dass er frei zugänglich ist. Die im Überwachsungsbereich mögliche maximale effektive Dosis darf 6 mSv pro Jahr nicht überschreiten (es gibt zusätzlich Grenzwerte für Organe).

Überwachungsbereich

ultraharte Strahlung

Als ultraharte Strahlung wird Röntgenstrahlung mit sehr geringer Wellenlänge und sehr hoher Frequenz bezeichnet. Definiert ist sie über eine Anodenspannung von über 3.000 kV (mehr als 3 MeV).

Umgangsgenehmigung

Umgangsgenehmigung meint die behördliche Genehmigung zum Umgang mit bestimmten radioaktiven Stoffen.

Umkehr der Beweislast

siehe Beweislastumkehr

Untertischaufnahme

Die Untertischaufnahmen ist dadurch charakterisiert, dass ein Streustrahlenraster zum Einsatz kommt. Die Kassette wird in einer Schublade unter dem Röntgentisch platziert. In der Schublade, über der Kassette befindet sich das Raster (für Aufnahmen von Objekten mit größerem Durchmesser). Auch die Stehendaufnahme des Thorax ist eine Untertischaufnahme.

Untertischröhre

Mit Untertischröhre wird die Positionierung der Röhre unter dem Patienten bezeichnet - im Gegensatz zur Übertischröhre.

Unterweisung

Die Unterweisung stellt eine meist wiederkehrende Information über spezifische Gefahren dar. Verantwortlich für die Durchführung der notwendigen Unterweisungen ist üblicherweise der Vorgesetzte, ggf. eine spezielle Person.

Unterweisungen sollen helfen, Fehler und Störungen zu vermeiden. Das Ziel der Unterweisung ist es, das Wissen aufzufrischen und zu vermehren, richtiges Verhalten darzustellen und zu üben und die Eigenverantwortung des Tätigen zu stärken.

Im Strahlenschutzrecht sind für all jene, die im Kontrollbereich tätig sind, die initiale und die jährlich wiederkehrende Unterweisung gefordert.

Der Strahlenschutzverantwortliche ist dafür verantwortlich, dass die Strahlenschutzunterweisungen erfolgen; der Strahlenschutzbeauftragte hat sie üblicherweise durchzuführen/zu überwachen.

Unterweisung

Uran

Uran (Ordnungszahl 92) gibt es als verschiedene Isotope (u.a. Uran 238 und Uran 235). Das Uranisotop 235 ist durch thermische Neutronen spaltbar und damit neben dem äußerst seltenen Plutonium-Isotop 239 das einzige bekannte natürlich vorkommende Nuklid, mit dem Kernspaltungs-Kettenreaktionen möglich sind. Uran zerfällt im Übrigen in der Uran-Radium-Reihe zu Blei, wobei dies in diversen Schritten, meist mit der Freisetzung von Beta-Strahlung geschieht. Zwischenprodukte sind u.a. Radium und Radon.