Unterweisung
Die Unterweisung stellt eine meist wiederkehrende Information über spezifische Gefahren dar. Verantwortlich für die Durchführung der notwendigen Unterweisungen ist üblicherweise der Vorgesetzte, ggf. eine spezielle Person.
Unterweisungen sollen helfen, Fehler und Störungen zu vermeiden. Das Ziel der Unterweisung ist es, das Wissen aufzufrischen und zu vermehren, richtiges Verhalten darzustellen und zu üben und die Eigenverantwortung des Tätigen zu stärken.
Im Strahlenschutzrecht sind für all jene, die im Kontrollbereich tätig sind, die initiale und die jährlich wiederkehrende Unterweisung gefordert.
Der Strahlenschutzverantwortliche ist dafür verantwortlich, dass die Strahlenschutzunterweisungen erfolgen; der Strahlenschutzbeauftragte hat sie üblicherweise durchzuführen/zu überwachen.