Für die Anwendnung ionisierender Strahlen müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein:
MTRA: Sie erwirbt Fachkunden im Rahmen ihrer Berufsausbildung (Fachkunden für Radiologie, Nuklearmedizin und Strahlentherapie). Medizinphysikexperten: Sie erwerben die Fachkunden entweder im Rahmen des Studiums oder danach mit Kursen und Praktikumszeit. Die Fachkunde kann je nach Ausbildung eine oder mehere Fachgebiete betreffen. Zahnärztinnen und Zahnärzte: Sie erwerben die Fachkunde während des Studiums. Ärztinnen und und Ärzte der Humanmedizin: Sie benötigen Grund- und einen auf das Anwendungsgebiet ausgericheteten Spezialkurs sowie den Nachweis über die entsprechende Sachkunde (praktische Erfahrung im Anwendungsgebiet). Fachkunden können aufeinander aufbauen.
Fachkunden und Kenntnisse müssen alle 5 Jahre aktualisiert werden.
Die verschiedenen Fachkunden und die Wege zu den Fachkunden sind in der Fachkunderichtlinie dargestellt.
Über lange Zeit hatte die Strahlenschutzkommission aufgelistet, welche Tätigkeiten sie als Intervention wertete. Hiervon abhängig haben Anwender Interventionskurse belegen müssen und die Ärztekammern Interventionsfachkunden vergeben. Ende 2018 wurde eine neue Strahlenschutzverordnung verabschiedet. Mit ihr wurde nun erstmals der Begriff der „Intervention“ verbindlich definiert – womit deutlich mehr Anwendungen als Intervention zu werten sind.
Artikel lesenWas ist mit dem Begriff „Notfalldiagnostik“ gemeint und welche Situationen werden durch die Fachkunde abgedeckt?
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