Die Anwendung ionisierender Strahlen erfordert gesetzlich geregelte Qualifikationen.
Der Gesetzgeber unterscheidet die Kenntnisse und Fachkunden im Strahlenschutz. Sie sind durch unterschiedliche Befugnisse und Verantwortlichkeiten charakterisiert.
Entscheidender Unterschied ist, dass Personen mit Kenntnissen im Strahlenschutz ionisierende Strahlen nur unter Aufsicht und Verantwortung eines Fachkundigen anwenden dürfen. Fachkundige hingegen dürfen eigenständig bzw. ohne eine weitere Aufsicht Strahlen anwenden.
Approbierte Ärzte Und Zahnärzte mit Fachkunde dürfen zudem für den Bereich, in dem sie die Fachkunde besitzen, die rechtfertigende Indikation stellen.
Die Qualifikationen und Qualifizierungen sind in den Fachkunderichtlinien (Richtlinie „Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz bei dem Betrieb von Röntgeneinrichtungen in der Medizin oder Zahnmedizin“ und „Richtlinie nach der Verordnung über den Schutz vor Schäden durch ionisierende Strahlen“) geregelt.