Die Computertomographie ist aus dem medizinischen Alltag und insbesondere aus der Notfalldiagnostik nicht mehr wegzudenken. Der Betrieb erfordert jedoch, dass auch im Notdienst ein Fachkundiger die rechtfertigende Indikation stellt. Um nicht ineffizient genutzte personelle Ressourcen in die Nächte, Wochenenden und Feiertage verlagern zu müssen, erlaubt der Gesetzgeber den Einsatz der Telemedizin. Es sind allerdings Auflagen zu erfüllen, die sicherstellen sollen, dass die notwendige Versorgungsqualität und Sicherheit gewährleistet ist.
Zu den Auflagen gehören:
Für den Betrieb einer Teleradiologie müssen drei Personen zur Verfügung stehen: der Teleradiologe, die oder der MTRA sowie der Arzt mit Kenntnissen in der Teleradiologie. Nur wenn jede Funktion besetzt ist, darf ein Patient teleradiologisch untersucht werden – ein Umstand der im Dienstplan zu berücksichtigen ist.
Video ansehenUnter Telemedizin versteht man den Einsatz des elektronischen Datentransfers zur ggf. interdisziplinären Bearbeitung eines medizinischen Falles.
Video ansehenTeleradiologie bedarf zur sicheren Versorgung der Patienten nicht nur dinglicher Ressourcen, sondern auch einer verlässlichen Organisation.
Video ansehenAuch in der Teleradiolgie bleibt die Pflicht, vor der Untersuchung die rechtfertigende Indikation stellen zu müssen. Es ist die Aufgabe des Teleradiologen, da nur er über die erforderliche Fachkunde verfügt.
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