Die Computertomographie ist aus dem medizinischen Alltag und insbesondere aus der Notfalldiagnostik nicht mehr wegzudenken. Der Betrieb erfordert jedoch, dass auch im Notdienst ein Fachkundiger die rechtfertigende Indikation stellt. Um nicht ineffizient genutzte personelle Ressourcen in die Nächte, Wochenenden und Feiertage verlagern zu müssen, erlaubt der Gesetzgeber den Einsatz der Telemedizin. Es sind allerdings Auflagen zu erfüllen, die sicherstellen sollen, dass die notwendige Versorgungsqualität und Sicherheit gewährleistet ist.
Zu den Auflagen gehören:
- eine Person mit Fachkunde im Gesamtgebiet der Radiologie muss telemedizinisch erreichbar sein (Teleradiologe)
- ein Fachkundiger muss bei Systemausfall etc. in einer angemessenen Zeit vor Ort sein (üblich sind 30 bis 45 Minuten)
- die Untersuchung muss von einer fachkundigen Person (MTRA) durchgeführt werden
- zur Unterstützung des Teleradiologen muss ein Arzt mit Kenntnissen in der Teleradiologie vor Ort sein
- es muss ein qualitätsgesichertes Telekommunikationssystem zur Verfügung stehen, mit dem die Bilddaten dem Teleradiologen in einem angemessenen Zeitraum zur Verfügung stehen
- Prozesse, Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten müssen in einer Arbeitsanweisung definiert, dokumentiert und an die Beteiligten kommuniziert sein
- es muss eine behördliche Genehmigung vorliegen