Unter Telemedizin versteht man den Einsatz des elektronischen Datentransfers zur ggf. interdisziplinären Bearbeitung eines medizinischen Falles.

Teleradiologie ist im Vergleich dazu nicht einfach nur eine spezielle Ausrichtung auf den radiologischen Sektor, sondern ein strahlenschutzrechtlich definierter Begriff. Die Teleradiologie ist in diesem Sinne ein System, mit dem Patienten auch dann untersucht werden können, wenn der fachkundige Arzt, der die rechtfertigende Indikation zu stellen hat, nicht unmittelbar vor Ort ist. Der Betrieb einer Teleradiologie muss behördlich genehmigt werden. Voraussetzung für die Genehmigung sind bestimmte personelle und apparative Ressourcen sowie eine sichere Organisation, bei der nicht nur die Aufgaben und Verantwortlichkeiten geregelt, sondern auch Ausfallkonzepte beschrieben sind.

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