In der Medizin werden Menschen bewusst und gezielt mit ionisierenden Strahlen exponiert. Zwar lassen sich Strahlen fokussieren und einblenden; physikalische und biologische Begebenheiten bedingen jedoch, dass es sowohl innerhalb, als auch außerhalb der vorgesehenen Grenzen zur Gefährdung von Patient und Umgebung kommt.
Es ist eine gesetzlich auferlegte Pflicht von Betreiber und Anwender, für den nötigen Schutz zu sorgen.
Strahlenschutz kann erreicht werden durch
Zur Organisation gehören nicht nur die Aufbauorganisation und somit die hierarchische Struktur, sondern auch die Prozesse einschließlich der notwendigen Maßnahmen zum Schutz sowie zur Qualitätskontrolle und -sicherung, zu denen Zutrittsbeschränkungen, aber auch die Qualifikation des Personals und die von ihm praktizierte Umsetzung des Strahlenschutzes gehören.