Schutzmittel sollen als Patientenschutzmittel jene Körperregionen schützen, die nicht im Fokus der Untersuchung bzw. Therapie stehen. Die persönliche Strahlenschutzausrüstung soll möglichst den ganzen Körper von Anwendern und Begleitpersonen schützen. Welches Patientenschutzmittel bei welcher Untersuchung einzusetzen ist, ist der Sachverständigen-Prüfrichtlinie zu entnehmen.
Vom Anwender sind jene Schutzmittel zu nutzen, die angemessen sind, um auch unterhalb vorgegebener Grenzwerte die Dosis möglichst gering zu halten. Studien und Veröffentlichungen sind also nicht nur aus ethischem und medizinischem Grund von Interesse, sondern auch, um den rechtlichen Vorgaben und der darin verankerten Verpflichtung zur Beachtung des aktuellen Stands von Wissenschaft und Technik gerecht zu werden.