Auch Strahlenschutzmittel unterliegen einem Verschleiß und müssen kontrolliert werden..

Um sicherzustellen, dass Strahlenschutzmittel tatsächlich ihren Zweck erfüllen, sollte regelmäßig ihre Intaktheit kontrolliert werden. Die DIN 6857-2:2016-08 zeigt auf, worauf zu achten ist. So ist bei Röntgenschutzkleidung, die von Personal bei medizinischen Anwendungen bis 150 kV verwendet wird, arbeitstäglich eine Sicht- und Funktionsprüfung vorzunehmen. Dazu gehört es, nach Schäden zu schauen und auch die Funktionsfähigkeit der Schließelemenet zu prüfen. Sofern nur die Außenhülle Schäden aufweist und kein Hinweis auf einen Defekt des innenliegenden Absorbermaterials vorliegt, ist keine weitere Maßnahme erforderlich. Besteht jedoch der Verdacht auf eine solche Beschädigung und damit einer Beeinträchtigung der Funktion, dann muss weiter geprüft werden – ggf. auch mit Röntgenstrahlung.

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