Wer sich mit dem Strahlenschutz beschäftigt, wird mit einer Fülle gesetzlicher und anderer normativer Vorgaben konfrontiert. Tatsächlich ist der Gesetzgeber als Garant der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Pflicht, den Einsatz ionisierender Strahlen so zu regeln, damit der Schutz des Einzelnen gewährleistet ist. In diesem Sinne können die Bestimmungen ein roter Faden für die Entwicklung eines Qualitätsmanagments im Strahlenschutz sein.
Verbindlich sind jedoch nicht nur Vorgaben des Gesetzgebers. Gerade dann, wenn dieser bspw. auf Normen verweist, erhalten auch diese einen verbindlichen Charakter.