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Glossar

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3 A´s des Strahlenschutzes

siehe A´s des Strahlenschutzes

3 A´s des Strahlenschutzes

Abbildungsqualität

Abbildungsqualität kann auch als Abbildungsgüte bezeichnet werden. Bewertet wird dabei, wie gut die Objekte abgebildet werden. Es kann dann weiter differenziert werden, bspw. in die Güte der Orts- und Kontrastauflösung sowie die Güte der Einstelltechnik.

Abnahmeprüfung

Bevor eine Anlage zur Erzeugung ionisierender Strahlen in Betrieb bzw. nach einer Änderung wieder in Betrieb genommen werden darf, muss sie einer abschließenden Prüfung unterzogen werden. Diese Prüfung nennt man Abnahmeprüfung.

Die Abnahmeprüfung erfolgt durch den Hersteller oder Lieferanten.

Ziele der Abnahmeprüfung sind:

  1. sicherzustellen, dass die erforderliche Bildqualität mit möglichst geringer Strahlenexposition erreicht wird,
  2. die Bezugswerte für die Konstanzprüfung zu bestimmen.
Abnahmeprüfung

Absorption

"absorptio" = "Aufsaugung" Gemeint ist, dass Materie, die bspw. von Röntgenstrahlung getroffen wird, diese schwächen kann. Dabei wird Energie von der Materie aufgenommen bzw. von der Strahlung auf die Materie übertragen.

Das Ausmass der Absorption ergibt sich aus der Wechselwirkung von Materie und Strahlung - und ist abhängig von der Materie (Zusammensetzung, Beschaffenheit ...) und der Strahlung (Art, Energie, ...).

Beim Einsatz ionisierender Strahlung in der Medizin wird die Absorption gezielt genutzt:

  • beim Röntgen sorgen die Absorptionsunterschiede für Grauwertunterschiede und führen somit zu den Bildern und
  • in der Nuklearmedizin und der Strahlentherapie sorgt die Absorption für die Wirkung der Therapien.
Absorption

Abstandsquadratgesetz

Das Abstandsquadratgesetz besagt, dass die Dosis umgekehrt proportional zum Quadrat des Abstands abnimmt. Das bedeutet, dass mit einer Verdoppelung des Abstands die Dosis auf 1/4 und bei einer Verdreifachung des Abstands auf 1/9 sinkt. Mit Dosis ist hier quasi die Quanten- bzw. Photonendichte gemeint.

Hintergrund ist, dass mit zunehmendem Abstand zum Fokus die Quantendichte, also quasi die Nähe der Röntgenstrahlen zueinander abnimmt, während aber durch die fächerförmige Ausbreitung der Strahlen das Bestrahlungsfeld größer wird.

Übrigens: In der Summe nimmt die Gesamtdosis auf die bestrahlte Fläche nicht ab. Siehe hierzu auch: Dosisflächenprodukt - DFP.

Abstandsquadratgesetz

ADR

siehe automatische Dosisleistungsregulierung

Äquivalentdosis

Der Begriff der Äquivalentdosis steht für eine Vergleichbarkeit der biologischen Wirkung von Dosen unterschiedlicher Strahlenarten. Es handelt sich insofern um einen strahlenartnormierten Dosisbegriff.

Berechnet wird die Äquivalentdosis als Produkt aus der Energiedosis D (in Gy) x Strahlenqualitäts-/Strahlenwichtungsfaktor.

Dadurch dass der Qualitäts-/Wichtungsfaktor dimensionslos ist, würde als Einheit das Gy bestehen bleiben. Um jedoch Verwechslungen vorzubeugen wurde für die Äquivalentdosen eine eigene Einheit geschaffen: das Sievert (Sv).

Zu den Äquivalentdosen gehören die Schutzgrößen und die Meß- bzw. operativen Größen.

Ärztliche Stelle

Die Ärztliche Stelle ist eine strahlenschutzrechtlich geforderte Instanz mit Behördenfunktion, die die Einhaltung der Qualitätsvorgaben bei der Anwendung ionisierender Strahlen am Menschen überprüfen und sicherstellen soll. Es gibt die Ärztliche Stelle zur Qualitätssicherung in der Radiologie, die Ärztliche Stelle zur Qualitätssicherung in der Nuklearmedizin und die Ärztliche Stelle zur Qualitätssicherung in der Strahlentherapie. Die Überprüfung stützt sich auf Abnahme- und Konstanzprüfungen sowie auf konkrete Behandlungsunterlagen von Patienten und erfolgt nach normativen Vorgaben (z.B. Richtlinie zur Qualitätssicherung in der Röntgendiagnostik der Bundesärztekammer, Diagnostische Referenzwerte des Bundesamtes für Strahlenschutz u.ä.).

Die Errichtung der Ärztlichen Stellen obliegt nach Heilberufsgesetz den Kammern, ist aber nicht zwangsweise dort beheimatet.

Albedodosimeter

Albedodosimeter kommen in Strahlenfeldern mit Neutronen oder in gemischten Photonen-Neutronen-Strahlungsfeldern zum Einsatz. Mit dem Albedodosimeter kann also sowohl die Photonendosis als auch die Neutronendosis bestimmt werden. Da zur Bestimmung der Dosis aus Neutronenstrahlung die Rückstreuung aus dem Körper genutzt wird, muss darauf geachtet werden, dass die Rückseite des Dosimeters zum Körper gerichtet ist. (Bildquelle: MPA Dortmund)

Albedodosimeter

Alphateilchen

Ein Alphateilchen ist ein, aus einem instabilen Nuklid abgespaltener Teil eines Atomkerns - eines Alphastrahlers.

Das Alphateilchen besteht aus 2 Protonen und 2 Neutronen. Es ist daher mit einem Heliumkern gleichzusetzen. Für ein stabiles Heliumatom fehlen dem Alphateilchen jedoch 2 Elektronen.

Ein Alphateilchen ist somit groß, schwer und gleich zweifach positiv geladen. Daher hat es ein sehr großes Bestreben, seine innerste Elektronenhülle mit zwei Elektronen zu füllen. Damit ist die Ionisationspotenz des Alphateilchens zu erklären - sein Bestreben, einem anderen Atom zwei Elektronen zu entreißen.

Nicht nur die Potenz zur Ionisation, sondern auch die geringe Reichweite von Alphateilchen lässt sich mit seinen Charakteristika erklären: Trifft ein Alphateilchen auf Materie (z. B. auf die Haut), dann dringt es wegen der Größe, aber auch wegen seiner Ladung nicht tief ein. Und dadurch, dass es sehr schnell die beiden fehlenden Elektronen aufnimmt, wird es schnell zum Heliumatom und verliert zugleich seine ionisierende Wirkung.

Alphateilchen

amtliche Personendosimetrie

Die amtliche Personendosimetrie bezeichnet die Personendosimetrie durch eine behördlich zugelassene Personendosismessstelle, ausschließlich unter Verwendung behördlich bzw. von der Physikalisch Technischen Bundesanstalt (PTB) zugelassener Messinstrumente.

Die im Rahmen der amtlichen Personendosimetrie ermittelten Dosiswerte müssen an das Strahlenschutzregister weitergeleitet werden, von dem die Einhaltung der Monats-, Jahres- und Berufslebenszeitdosis überwacht wird.

amtliche Personendosimetrie

Anode

Die Anode ist eine positiv geladene Elektrode, die negativ geladene Ionen (in der Röntgenröhre sind es die an der Kathode freigesetzten Elektronen) anzieht.

In der Röntgenröhre ist an die Anode eine hohe Spannung angelegt (Röhren- oder Anodenspannung), so dass die an der Kathode freigesetzten Elektronen auf dem Weg zur Anode beschleunigt werden. Die Elektronen treffen also mit einer hohen kinetischen Energie (Beschleunigungsenergie) auf die Anode, wo dann u.a. die Röntgenstrahlung entsteht.

Je höher die Röhrenspannung - gemessen in kV - um so schneller werden die Elektronen und um so energiereicher bzw. kurzwelliger ist die entstehende Röntgenstrahlung.

Nur 1 % der eintreffenden Energie wird in Röntgenstrahlung und 99 % in Wärme umgewandelt. Der Aufbau der Anode als sich drehender Teller soll dazu beitragen, dass die Wärme auf dem Teller verteilt und die punktuelle Hitzebelastung reduziert wird.

Anode

Anodenspannung

Die Anoden- oder Röhrenspannung ist die Spannung, die zwischen Kathode und Anode angebracht zur Beschleunigung der Elektronen führt. Gemessen wird die Anodenspannung in Kilovolt, abgekürzt kV. Je höher die Anodenspannung, um so stärker ist die Beschleunigung der Elektronen, also die kinetische Energie, mit der die Elektronen auf die Anode auftreffen. Und je höher die kinetische Energie, um so energiereicher, kurzwelliger bzw. härter ist die auf der Anode entstehende Röntgenstrahlung.

Anodenspannung

Anwender

Als Anwender gelten jene Personen, die ionisierende Strahlen anwenden bzw. im Rahmen ihrer Tätigkeit bspw. am Menschen einsetzen. Anwender:

  • müssen mindestens Kenntnisse im Strahlenschutz besitzen, dürfen aber auch dann nur unter Aufsicht und Verantwortung einer fachkundigen Person arbeiten oder
  • müssen selbst die Fachkunde besitzen.

Anzeigeverfahren

Für den Betrieb von vielen Röntgenanlagen und Störstrahlern genügt in der Regel ein Anzeigeverfahren (z.B. wenn eine Bauartzulassung oder das Medizinproduktegesetz involviert ist).

Die Bezeichnung Anzeigeverfahren rührt daher, dass nach dem Einreichen aller Unterlagen in der Regel die Erlaubnis für den Betrieb der Anlage unmittelbar erteilt werden kann bzw. als erteilt gilt, wenn 4 Wochen verstrichen sind, ohne dass die Behörde den Betrieb untersagt hat.

Vergl. Genehmigungsverfahren

Arbeitsanweisung

Die Arbeitsanweisung ist eine arbeitsrechtlich verbindliche dienstliche Vorgabe für die Durchführung beschriebener Handlungen und Vorgänge.

Arbeitsanweisung

Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften

Die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) entwickelt in ggf. interdisziplinärer Zusammenarbeit von Experten medizinische Leitlinien.

http://www.awmf.org

Arzt, fachkundiger

Siehe auch fachkundiger Arzt

A´s des Strahlenschutzes

Die klassischen drei A´s des Strahlenschutzes:

  • Abstand (betrifft das med. Personal und Begleitpersonal)
  • Abschirmung (betrifft den baulichen und apparativen Strahlenschutz sowie den Einsatz von - Strahlenschutzzubehör wie Bleischürze)
  • Aufenthaltszeit (die direkt proportional zur Dosis ist)

Die klassischen A´s des Strahlenschutzes können noch ergänzt werden durch

  • Arbeitsmaterial (z. B. moderne Röntgensysteme mit geringerem Dosisbedarf)
  • Ausbildung (mit Bewusstsein und Kenntnissen im Sinne der Dosisminimierung)
  • Arbeitsweise (im Sinne der entsprechenden Umsetzung)
A´s des Strahlenschutzes

Atom

Atome bestehen aus einem Kern und einer Atomhülle und sind grundlegende Bausteine von Materie. Sie sind im Durchmesser etwa 0,1 nm. groß. Dabei konzentrieren sich 99,9 % der Masse auf den Atomkern und nur ein verschwindend kleiner Rest wird durch die Atomhülle bzw. die Atomschalen mit den darin sich befindenden Elektronen aufgebracht.

Die Eigenschaften eines Atoms - gemeint sind bspw. Größe, Masse, physikalische und chemische Eigenschaften - resultieren aus dem Aufbau des Atoms: Von der Anzahl der im Atomkern enthaltenen Protonen und Neutronen und der Zahl der Atomschalen sowie der darin enthaltenen Elektronen. Die Zahl der Nukleonen (also aller Kernteilchen) bestimmt die Massezahl. Die Zahl der Protonen, also der positiv geladenen Kernteilchen die Ordnungszahl des Atoms.

Atom

Atombausteine

Das Atom besteht aus einem Kern und der Atomhülle. Der Kern wiederum besteht aus Nukleonen - das sind Protonen (positiv geladene Kernteilchen) und Neutronen (Kernteilchen ohne Ladung). Viele Elemente haben die gleiche Zahl an Elektronen in der Atomhülle, wie sie Protonen im Kern haben. Bei ihnen heben sich die positive Ladung des Kerns und die negative Ladung der Elektronenhülle auf. Sie sind insofern nach außen neutral.

Fehlt ein Elektron, so handelt es sich um ein positiv geladenes Ion. Besitzt das Atom ein Elektron mehr, als es Protonen hat, dann handelt es sich um ein negativ geladenes Ion. s. auch Atom, Atomkern, Nuklid

Atomkern

Der Atomkern besteht aus Protonen (positiv geladene Kernteilchen) und aus Neutronen (nicht geladene Kernteilchen). Aufgrund der Ladung der Kernteilchen ist der Atomkern immer positiv geladen.

Der Atomkern ist zwar nur 1/10.000 bis 1/100.000 so gross wie der Atomdurchmesser, der Atomkern beinhaltet jedoch 99,9 % der Masse eines Atoms.

Atomkern

Aufbewahrungspflicht

Gesetze können für verschiedene Dokumente Aufbewahrungspflichten vorschreiben. Diese Pflichten können inhaltlicher Natur (Datenarten, vorgeschriebenes Speichermedium etc.) und zeitlicher Natur sein (Dauer der Aufbewahrungspflicht).

In der Medizin gibt es Aufbewahrungspflichten für Nachweisdokumente im Zusammenhang mit Geräten und Medizinprodukten sowie Patientenunterlagen.

Für Patientenunterlagen gilt nach Patientenrechtegesetz (§ 630 ff. BGB) allgemein eine Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren. Längere Fristen können sich durch andere Gesetze ergeben.

Aufbewahrungspflicht

Aufklärung

Als Aufklärung wird in der Medizin die Information des Patienten über ein diagnostisches oder therapeutisches Verfahren verstanden, mit der der Patient in die Lage versetzt werden soll, selbst entscheiden zu können, ob er die Untersuchung bzw. die Therapie wünscht oder sie ablehnt. Für eine solche Entscheidung benötigt der Patient entsprechende Informationen über seine Erkrankung oder Verdachtsdiagnose, über die zur Verfügung stehenden Verfahren mit ihren Vor- und Nachteilen sowie über mögliche Risiken, die mit den verschiedenen Verfahren einhergehen.

Nach geltender deutscher Rechtsprechung muss die Aufklärung zwingend durch einen Arzt bzw. Zahnarzt erfolgen.

Auflösung

Auflösung oder Bildauflösung bezeichnet die Fähigkeit, Strukturen differenziert darstellen zu können. Beim Kriterium Auflösung wird zwischen Kontrastauflösung und Ortsauflösung unterschieden, die in enger Beziehung zueinander stehen.

automatische Dosisleistungsregulierung

Die automatische Dosisleistungsregulierung sorgt dafür, dass bei Durchleuchtungsuntersuchungen die Belichtunsgwerte automatisch nachreguliert werden. Auf diese Weise soll erreicht werden, dass sowohl bei dünnen, als auch bei dicken Objekten (ohne längeres Betrachten und damit Dosisaufwand) ein verwertbares Bild angezeigt wird und die Dosis immer dann, wenn es möglich ist, herunter reguliert wird. Möglich wird dies durch eine Auswertung der Belichtungswerte am Detektor.

AWMF

siehe Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften

AWMF