Teleradiologie

Die Computertomographie ist aus dem medizinischen Alltag und insbesondere aus der Notfalldiagnostik nicht mehr wegzudenken. Der Betrieb erfordert jedoch, dass auch im Notdienst ein Fachkundiger die rechtfertigende Indikation stellt. Um nicht ineffizient genutzte personelle Ressourcen in die Nächte, Wochenenden und Feiertage verlagern zu müssen, erlaubt der Gesetzgeber den Einsatz der Telemedizin. Es sind allerdings Auflagen zu erfüllen, die sicherstellen sollen, dass die notwendige Versorgungsqualität und Sicherheit gewährleistet ist.

Zu den Auflagen gehören:

  • eine Person mit Fachkunde im Gesamtgebiet der Radiologie muss telemedizinisch erreichbar sein (Teleradiologe)
  • ein Fachkundiger muss bei Systemausfall etc. in einer angemessenen Zeit vor Ort sein (üblich sind 30 bis 45 Minuten)
  • die Untersuchung muss von einer fachkundigen Person (MTRA) durchgeführt werden
  • zur Unterstützung des Teleradiologen muss ein Arzt mit Kenntnissen in der Teleradiologie vor Ort sein
  • es muss ein qualitätsgesichertes Telekommunikationssystem zur Verfügung stehen, mit dem die Bilddaten dem Teleradiologen in einem angemessenen Zeitraum zur Verfügung stehen
  • Prozesse, Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten müssen in einer Arbeitsanweisung definiert, dokumentiert und an die Beteiligten kommuniziert sein
  • es muss eine behördliche Genehmigung vorliegen

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Dienstplanung in der Teleradiologie

Für den Betrieb einer Teleradiologie müssen drei Personen zur Verfügung stehen: der Teleradiologe, die oder der MTRA sowie der Arzt mit Kenntnissen in der Teleradiologie. Nur wenn jede Funktion besetzt ist, darf ein Patient teleradiologisch untersucht werden – ein Umstand der im Dienstplan zu berücksichtigen ist.

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Einführung Teleradiologie

Unter Telemedizin versteht man den Einsatz des elektronischen Datentransfers zur ggf. interdisziplinären Bearbeitung eines medizinischen Falles.

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Teleradiologie - Funktion und Organisation

Teleradiologie bedarf zur sicheren Versorgung der Patienten nicht nur dinglicher Ressourcen, sondern auch einer verlässlichen Organisation.

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Verantwortung und Zuständigkeit in der Teleradiologie

Auch in der Teleradiolgie bleibt die Pflicht, vor der Untersuchung die rechtfertigende Indikation stellen zu müssen. Es ist die Aufgabe des Teleradiologen, da nur er über die erforderliche Fachkunde verfügt.

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