Patienten müssen außerhalb der Untersuchungsbereiche durch Strahlenschutzmittel geschützt werden.

Damit Patienten nicht mehr als im Rahmen der Untersuchung erforderlich exponiert werden, können Strahlenschutzmitteleingesetzt werden. Dabei gilt es nicht nur, die Gonaden durch schweren oder leichten Gonadenschutz abzuschirmen, sondern auch andere Körperregionen. Immerhin sind bspw. auch die Schilddrüse, das rote Knochenmark und die Augenlinse empfindlich. Die Strahlenschutzkommission hat empfelhungen zum Einsatz der Patienten-Strahlenschutzmittel veröffentlich. Siehe hierzu auch unter "Recht, Empfehlungen & Dokumentation".

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