Die 3 A`s des Strahlenschutzes

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Gedankenstützen können helfen, wichtige Dinge zu behalten. Die 3 A´s des Strahlenschutzes sind solche Erinnerungshilfen

Sie sind zugleich wirkungsvolle und praxisnahe Ansätze zur Dosisreduktion:

  • Abstand: Wer das Abstandsquadratgesetz verstanden hat und den Abstand zwischen sich und der Strahlenquelle vergrößert, reduziert die eigene Exposition - erheblich.
  • Abschirmung: Alles das, was dazu beiträgt, Strahlung in der Ausbreitung zu reduzieren, mindert die Dosis für den Menschen und somit die biologischen Folgen. Es gilt also, Strahlen abzufangen, wo sie diagnostisch oder therapeutisch nicht gebraucht bzw. genutzt werden. Zur Abschirmung gehören der bauliche und der apparative Strahlenschutz sowie der Einsatz von Strahlenschutzmitteln. Zum apparativen Strahlenschutz gehört neben der Röhrenabschirmung auch der Einsatz des Blendensystems. Zu den Strahlenschutzmitteln gehören Patientenschutzmittel, die persönliche Strahlenschutzausrüstung des Anwenders und diverse mobile Schutzmittel.
  • Aufenthaltszeit: Die Aufenthaltszeit kann gleichgesetzt werden mit der Expositionszeit - bedingt durch die Strahlerzeiten oder die Länge des Aufenthalts im Kontrollbereich. Hier gehen dann Aufenthaltszeit und Abstand Hand in Hand.

Letztlich kann noch ein 4. A aufgenommen werden: Die Abstinenz. Auch der Verzicht des Einsatzes ionisierender Strahlen stellt eine Form des Strahlenschutzes dar: den Absoluten.

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