Wer beruflich bedingt einer Strahlenexposition ausgesetzt ist, bedarf – ganz im Sinne des Arbeitsschutzes – der besonderen Beachtung. Grenzwerte geben an, welche Dosis als vertretbar gilt und nicht überschritten werden sollte. Die Kategorisierung beruflich strahlenexponierter Personen soll dazu beitragen, eine risikoadaptierte Überwachung durchzuführen und mit der Personendosimetrie soll das Einhalten der Grenzwerte kontrolliert werden.