Gefordert für beruflich strahlenexponierte Personen der Kategorie A

Beruflich strahlenexponierte Personen, die einer effektiven Dosis von mehr als 6 mSv pro Jahr ausgesetzt sein können, gelten als besonders gefährdet. Aufgrund ihrer Gefährdung werden sie der Kategorie A beruflich strahlenexponierter Personen zugeordnet.

Wer stärker gefährdet ist, bedarf einer besseren Überwachung - hier seiner Gesundheit. Der Strahlenschutzverantwortliche ist dafür verantwortlich, dass die Strahlenschutzuntersuchung erfolgt. Durchführen muss sie der „ermächtigte Arzt“ - ein Arzt mit einer besonderen Fachkunde im Strahlenschutz.

Durchzuführen ist die Untersuchung erstmals vor Beginn der Tätigkeit im Kontrollbereich und danach jedes Jahr neu.

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