Ziel des baulichen Strahlenschutzes ist es, die Umwelt durch Abschirmung möglichst gut vor ionisierenden Strahlen zu schützen. Dazu sind je nach Strahlenart und Ortsdosisleistung sowie der Nutzung angrenzender Räume verschiedene Maßnahmen erforderlich. Ob ergänzend zu den bestehenden Begebenheiten Maßnahmen erforderlich sind, wird im Rahmen der Strahlenschutzplanung berechnet.
Während in der Strahlentherapie spezieller Beton verbaut wird, kann es für die Abschirmung von Röntgenstrahlen je nach Gebäudebeschaffenheit bereits genügen, die vorhandene Zimmertür gegen eine Strahlenschutztür mit Blei auszutauschen. Interessant ist, dass Röntgenräume sogar im Rahmen des Trockenbaus abgeschirmt werden können.