Qualität und Strahlenschutz sind nicht voneinander zu trennen. In der Medizin benötigen wir Bilder, die das abzubilden in der Lage sind, was wir für die Diagnose benötigen. Das gewünschte Bild darf aber – im Sinne der Gesundheit – nicht besser sein, als nötig. Denn ein zu gutes Bild ist immer mit einer zu hohen Dosis verbunden.
Ein Qualitätsmanagement- und -sicherungssystem soll beides gewährleisten: die notwendige Qualität und Strahlenschutz.
Mit Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien, teilweise ergänzt durch Normen, hat der Gesetzgeber einen Leitfaden für ein Qualitäsmanagementsystem erstellt.
Es stützt sich auf technische Vorgaben und Kontrollen – wozu Anzeige und Genehmigungsverfahren, aber auch sämtliche Prüfungen von der Sachverständigen- bis zur Konstanzprüfung gehören
Es stützt sich auf ausgebildetes Personal – mit Qualifikationsanforderungen.
Und es stützt sich auf solide Prozesse – weshalb bspw. Arbeitsanweisungen gefordert werden.
Wer also die rechtlichen Vorgaben als roten Faden aufnimmt, erfüllt nicht nur gesetzliche Bestimmungen, sondern sichert zugleich Versorgungsqualität, Patientensicherheit und den Arbeitsschutz.