Qualitätssicherung mit Beratungsfunktion

Die Ärztliche Stelle ist nicht nur eine strahlenschutzrechtlich geforderte Kontrollinstanz mit Sanktionierungsautorität. Was sie erfasst wird ausgewertet und die daraus gewonnenen Erkenntnisse fließen ganz im Sinne des aus dem Qualitätsmanagement bekannten Deming-Zyklus zurück. Dies gilt jedoch nicht nur allgemein, sondern auch individuell. Die Ärztliche Stelle hat die Pflicht Anwender dahingehend zu beraten, wie sie die Qualität verbessern und die Dosis reduzieren können. Ein Service, den es zu nutzen gilt.

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