Fachkunde

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Die Fachkunde im Strahlenschutz erlaubt es, ohne eine Beaufsichtigung durch einen anderen Fachkundigen, ionisierende Strahlen am Menschen anzuwenden. Die Fachkunde gilt für bestimmte Verfahren und ggf. bestimmte Organregionen.

Nur Ärzte mit der entsprechenden Fachkunde im Strahlenschutz können die rechtfertigende Indikation für die Anwendung ionisierender Strahlen am Menschen stellen.

Unterschieden werden Fachkunden nach radiologischen, nuklearmedizinischen und strahlentherapeutischen Methoden und insbesondere in der Radiologie auch noch nach Organbereichen.

Fachkunden werden erworben von

  • Medizinisch-technischen Radiologieassistenten/innen
  • Ärzten/Zahnärzten und
  • Medizinphysikexperten.

Personen mit Fachkunde dürfen im Bereich der Fachkunde ionisierende Strahlen am Menschen anwenden.

Sie haben Aufsicht und Verantwortung gegenüber Personen mit Kenntnissen im Strahlenschutz auszuüben und die Strahlenschutzgrundsätze zu beachten.

Zum Erwerb der Fachkunde sind die erfolgreiche Teilnahme am Grundkurs, dem erforderlichen Spezialkurs und der Nachweis der erforderlichen Sachkunde nötig.

Die Sachkunde stellt das Erlangen praktischer Erfahrung bei der Anwendung ionisierender Strahlen dar. Sie kann methoden- und organspezifisch sein (siehe Richtlinie Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz bei dem Betrieb von Röntgeneinrichtungen in der Medizin oder Zahnmedizin).

Für den Erwerb sind Mindestzeiträume und Mindestfallzahlen angegeben.

Die Anwendung (der Sachkundeerwerb) erfolgt unter Aufsicht und Verantwortung eines Arztes mit entsprechender Fachkunde und erfordert die Kenntnisse im Strahlenschutz.

Die Fachkunde ist alle 5 Jahre in der Regel durch die Teilnahme an einem Aktualisierungskurs zu aktualisieren.

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