Besserer Schutz der Augenlinse
Grenzwert für die Augenlinse bei beruflich strahlenexponiertem Personal 20 mSv/J

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Bereits 2013 wurde auf EU-Ebene ein neuer Grenzwert für die Augenlinse festgelegt. In Deutschland gilt der Grenzwert von 20 mSv/J mit Übernahme in das Strahlenschutzgesetz.

§ 78 des Strahlenschutzgesetzes („Gesetz zur Neuordnung des Rechts zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung“) legt einen neuen Grenzwert für die Augenlinse beruflich strahlenexponierter Personen fest - vorgegeben durch die EU-Richtlinie 2013/59/Euratom. Betrug der Grenzwert früher 150 mSv, so liegt er nun bei 20 mSv/Jahr. Bedeutsam ist der neue Grenzwert vor allem an interventionellen radiologischen Arbeitsplätzen und ggf. bei durchleuchtungsgestützten Operationen. Ein amtliches Personendosimeter steht für die Überwachung des Grenzwertes nicht zur Verfügung, doch lässt sich die Dosis durch den Einsatz von Detektoren der Fingerringdosimeter, die bspw. an einem Kopfband befestigt werden können, verlässlich abschätzen. So lässt sich etwaiger Handlungsbedarf gut detektieren. Um die Einhaltung des Grenzwertes sicherzustellen, kommt neben dem Einsatz stationärer Bleiglasscheiben auch das Tragen von Strahlenschutzbrillen in Betracht. Zusammen mit allen übrigen Maßnahmen zur Dosisreduktion, dürfte die Einhaltung des Grenzwertes der Augenlinse gut gelingen.

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