Zur Reduktion der Strahlenexposition ist das Tragen von Schutzkleidung im Kontrollbereich unerlässlich.

Im Kontrollbereich können beruflich strahlenexponierte Personen kritische Strahlendosen erhalten. Aus diesem Grund fordert der Gesetzgeber für den Kontrollbereich das Tragen persönlicher Strahlenschutzmittel. Mit ihnen kann die Strahlenexposition verlässlich in erheblichem Maße reduziert werden. Beruflich strahlenexponierte Personen sind primär selbst dafür verantwortlich, die Schutzkleidung anzulegen. Für das nötige Verständnis soll die Strahlenschutzunterweisung sorgen. Darüber hinaus haben sich die Anwender selbstverständlich auch um Patienten und Angehörige zu kümmern. Die Aufgabe des Strahlenschutzbeauftragten ist es, darüber zu wachen, dass der Pflicht adäquat nachgekommen wird.

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