Andreas Jagenburg ist Facharzt für Radiologie, geschäftsführender Gesellschafter der ccm-Campus GmbH und Dozent für Strahlenschutzkurse
Bereits während des Studiums der Medizin war Dr. Jagenburg als Lehrgangsleiter für die Zentralen Schulungen der Malteser und als Autor u.a. für den Deutschlandfunk und den Westdeutschen Rundfunk tätig.
Das Studium erfolgte an der Universität zu Köln. Für die Facharztausbildung war Andreas Jagenburg in einer radiologischen Großpraxis, anschließend in einem Lehrkrankenhaus der Universität Aachen und letztlich am Zentralinstitut für Röntgendiagnostik der Universitätklinik Essen tätig. Das klinische Jahr absolvierte er vor der universitären Tätigkeit in einer neurochirurgischen Klinik.
Als Facharzt wechselte Dr. Jagenburg im Jahre 2000 als Gesellschafter in einen großen Radiologieverbund und war dort in leitender Funktion und klinisch tätig - zur ambulanten und stationären Patientenversorgung.
Im Jahre 2010 beendete Andreas Jagenburg seine Tätigkeit in der Praxis und gründete die ccm-Campus GmbH. Als geschäftsführender Gesellschafter der ccm-Campus ist er heute Experte im Strahlenschutz. Klinisch arbeitet Dr. Jagenburg zeitweise in einer Privatpraxis für Upright-MRT in Köln und als wissenschaftlicher Berater für medizinische Studien (zuletzt FIRE 3-Studie).
Er ist Mitglied der Deutschen und der Europäischen Röntgengesellschaft sowie verschiedener Hilforganisationen.
Andreas Jagenburg hat den Master of Arts für das Management von Gesundheits- und Sozialeinrichtungen und ist Auditor für Qualitätsmanagementsysteme nach ISO 9001.
Neuste Beiträge von Dr. Andreas Jagenburg M. A.:
Fachkunde Notfalldiagnostik - Was ist damit abgedeckt?
Was ist mit dem Begriff „Notfalldiagnostik“ gemeint und welche Situationen werden durch die Fachkunde abgedeckt?
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Radiologisch gestützte Interventionen – Fachkunde gefordert
Über lange Zeit hatte die Strahlenschutzkommission aufgelistet, welche Tätigkeiten sie als Intervention wertete. Hiervon abhängig haben Anwender Interventionskurse belegen müssen und die Ärztekammern Interventionsfachkunden vergeben. Ende 2018 wurde eine neue Strahlenschutzverordnung verabschiedet. Mit ihr wurde nun erstmals der Begriff der „Intervention“ verbindlich definiert – womit deutlich mehr Anwendungen als Intervention zu werten sind.
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Sachverständigenrichtlinie - neuer Entwurf
Spezielle medizinische Verfahren erfordern eine spezifische Technik. Die neue Sachverständigenrichtlinie soll dem Rechnung tragen und mit dazu beitragen, dass die eingesetzten C-Bögen und Durchleuchtungsanlagen ihren Anforderungen Gerecht werden und Anwender in der medizinischen prozedur keine bsöe Überrachsung erleben. Es macht Sinn, sich frühzeitig mit dem zu beschäftigen, was auf uns zukommt.
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Das Strahlenschutzgesetz
Bis Ende 2018 wurde das Strahlenschutzrecht in Deutschland neu strukturiert. Initiiert wurde die Maßnahme durch die am 6. Februar 2014 in Kraft getretene Richtlinie 2013/59/Euratom. Mit dieser Richtlinie wurde der Strahlenschutz unter Berücksichtigung wissenschaftlicher Erkenntnisse gestärkt. Dazu gehört auch der Schutz vor Radon. Außerdem wird nun auch national zwischen geplanten, bestehenden und notfallbedingten Expositionssituationen unterschieden. Zur nationalen Umsetzung wurde am 27. Januar 2017 vom Bundeskabinett das Strahlenschutzgesetz beschlossen. Am 31.12.2018 trat zudem die Strahlenschutzverordnung in Kraft.
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Rechtfertigende Indikation
Die rechtfertigende Indikation ist ein Rechtsbegriff. Sie ist die zwingende Voraussetzung, um an einem Menschen lege artis ionisierende Strahlen anwenden zu dürfen.
Zum Stellen der rechtfertigenden Indikation sind Voraussetzungen zu erfüllen. Dazu gehört u.a. die entsprechende Qualifikation des Arztes oder Zahnarztes, der die rechtfertigende Indikation stellt.
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Empfehlung der SSK - Einsatz von Patientenschutzmitteln
Die Strahlenschutzkommission hat im September 2022 eine neue Empfehlung zum Einsatz von Strahlenschutzmitteln veröffentlicht. Auf Grundlage von diversen wissenschaftlichen Untersuchungen erfolgte nicht nur eine Einschätzung der Wirksamkeit von Patientenschutzmitteln, sondern auch der Risiken und Probleme, die mit dem Einsatz einhergehen können.
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Befundung von Röntgenuntersuchungen – Was zu bedenken ist.
Befundung ist im Strahlenschutzrecht ein durch die Qualitätssicherungsrichtlinie definierter Begriff. Strahlenschutzrechtlich ist die Befundung im Übrigen eingebunden in die Anwendung von Röntgenstrahlen. Sie ist insofern an die Fachkunde gebunden. Demnach kann nur befunden, wer fachkundig ist oder Kenntnisse hat und von einem Fachkundigen beaufsichtigt wird. Soweit das Strahlenschutzrecht. Die medizinrechtliche Betrachtung kann hiervon abweichen.
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Das Readback-Prinzip
Kommunikationssicherheit durch aktive Kommunikationsschleifen – nicht nur in der Radiologie sinnvoll.
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Micro-dose mit EOS - Röntgenaufnahmen bei der Skoliosetherapie
Gerade bei Kindern mit idiopathischer Skoliose ist im Rahmen der Korsettversorgung die wiederholte Bildgebung erforderlich. Mit EOS steht ein Verfahren zur Anfertigung von Röntgenscanns der Wirbelsäule in 2 Ebenen zur Verfügung, mit dem einer Studie zufolge die effektive Dosis um über 95 % reduziert werden kann. Sollte EOS nicht zur Verfügung stehen, sollte bei konventionellen Systemen kritisch geprüft werden, wie weit zur ausschließlichen Kontrolle des Skolioseverlaufs auf Bildqualität verzichtet und die Dosis reduziert werden kann.
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Besserer Schutz der Augenlinse
Bereits 2013 wurde auf EU-Ebene ein neuer Grenzwert für die Augenlinse festgelegt. In Deutschland gilt der Grenzwert von 20 mSv/J mit Übernahme in das Strahlenschutzgesetz.
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