Strahlenschutzgrundsätze

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Als Strahlenschutzgrundsätze werden die grundlegenden Prinzipien des Strahlenschutzes bezeichnet.

Die internationale Atomenergiebehörde (IAEA) nennt zehn Grundsätze, die Fundamental Safety Principles. Im deutschen Strahlenschutzrecht werden drei genannt:

  • Rechtfertigung,
  • Dosisbegrenzung,
  • Vermeidung unnötiger Strahlenexposition und Dosisreduzierung.

Die Rechtfertigung betrifft nicht nur die Nutzen-Risiko-Abwägung und Indikationsstellung bei der Strahlenanwendung am Patienten, sondern auch die Rechtfertigung bei der Exposition von Anwendern und unbeteiligten Dritten. Der Rechtfertigungsgrundsatz impliziert, dass jede Exposition begründet und im Hinblick auf Nutzen und Risiko angemessen sein muss.

Die Dosisbegrenzung beinhaltet zugleich die Dosimetrie, weil eine Dosisbegrenzung nur mit Wissen um die Expositionsgrößen möglich ist. Dosisbegrenzung und Dosimetrie betreffen die berufliche Strahlenexposition. Die Dosisbegrenzung beginnt mit dem baulichen Strahlenschutz, also mit der Einschränkung der Strahlenausbreitung. Optimaler Strahlenschutz für beruflich strahlenexponierte Personen ist jedoch nur möglich, wenn im Durchleuchtungsbetrieb die Dosisminimierung bei der Exposition des Patienten beginnt - weil sich die Streustrahlung nur auf das Unumgängliche reduzieren lässt, wenn zuvor die Nutzstrahlung minimiert wird. Gelingt dies, dann dürften auch die gesetzlich definierten Dosisgrenzwerte eingehalten werden.

Unabhängig von der unmittelbaren und mittelbaren Reduzierung der Exposition des Anwenders, sollte die Exposition von Patienten auch dann reduziert werden, wenn kein Dritter davon profitiert - durch die Vermeidung unnötiger Untersuchungen, durch den Einsatz empfindlicher Detektoren, durch die Nutzung von Patientenschutzmitteln u.v.m..

Optimaler Strahlenschutz bedarf nicht mehr, als der Umsetzung der drei Strahlenschutzgrundsätze. Allerdings beinhaltet jeder Strahlenschutzgrundsatz Unteraspekte: Die Rechtfertigung beinhaltet die Qualifikation derer, die die Nutzen-Risiko-Abwägung vornehmen. Die Dosisbegrenzung beinhaltet die Dosimetrie und die Vorgabe von Grenzwerten. Und die Aufforderung zur Vermeidung von unnötigen Expositionen sowie der Dosisminimierung beinhaltet die Qualitätssicherung, weil eine minimale Dosis nur mit einem qualitätsgesicherten System zu erreichen ist, das die eingesetzten Strahlen auch zu visualisieren bzw. in der Therapie entsprechend gebündelt und begrenzt zu applizieren versteht.

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