Strahlenschutz in der Medizin

In der Medizin werden Menschen bewusst und gezielt mit ionisierenden Strahlen exponiert. Zwar lassen sich Strahlen fokussieren und einblenden; physikalische und biologische Begebenheiten bedingen jedoch, dass es sowohl innerhalb, als auch außerhalb der vorgesehenen Grenzen zur Gefährdung von Patient und Umgebung kommt.

Es ist eine gesetzlich auferlegte Pflicht von Betreiber und Anwender, für den nötigen Schutz zu sorgen.

Strahlenschutz kann erreicht werden durch

Zur Organisation gehören nicht nur die Aufbauorganisation und somit die hierarchische Struktur, sondern auch die Prozesse einschließlich der notwendigen Maßnahmen zum Schutz sowie zur Qualitätskontrolle und -sicherung, zu denen Zutrittsbeschränkungen, aber auch die Qualifikation des Personals und die von ihm praktizierte Umsetzung des Strahlenschutzes gehören.

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Kontrolle von Strahlenschutzmitteln

Auch Strahlenschutzmittel unterliegen einem Verschleiß und müssen kontrolliert werden..

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Patientenschutzmittel allgemein

Patienten müssen außerhalb der Untersuchungsbereiche durch Strahlenschutzmittel geschützt werden.

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Organisation des Strahlenschutzes

Gesetzliche Vorgaben werden nur dann verlässlich umgesetzt, wenn Zuständigkeiten, Verantwortlichkeiten und Befugnisse eindeutig zugewiesen und die Konsequenzen aus Regelverstößen benannt sind. Deshalb hat der Gesetzgeber für den Strahlenschutz auch Funktionsträger definiert.

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