Sachkunde
Die Sachkunde ist ein Begriff aus der Strahlenschutzqualifikation und wird als Synonym für praktische Erfahrung verwendet. Zur Sachkunde gehören insofern, sich mit der Indikationsstellung, der Vor- und Nachbereitung des Patienten im Zusammenhang mit der Untersuchung, den Gefahren und Nebenwirkungen der Untersuchung, der Untersuchungsdurchführung und der Befundung vertraut zu machen.
Die Sachkunde umfasst also theoretisches Wissen und praktische Erfahrung bei der Anwendung von ionisierender Strahlung am Menschen in dem jeweiligen medizinischen Anwendungsgebiet. Die Sachkunde ist unter ständiger Aufsicht einer Person mit der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz und in einer Einrichtung (z. B. Klinik, Arztpraxis) innerhalb Deutschlands zu erwerben. Die Einrichtung muss auf Grund ihrer technischen und personellen Ausstattung und die Person mit der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz muss auf Grund ihrer bisherigen Tätigkeit und ihrer fachlichen Kompetenz in der Lage sein, die praktische Anwendung von Röntgenstrahlung den Erfordernissen des Strahlenschutzes entsprechend zu vermitteln.
Der Erwerb der Sachkunde ist durch ein Zeugnis nachzuweisen. Das Zeugnis ist von der jeweiligen fachkundigen Person auszustellen, unter deren Aufsicht und Verantwortung die Sachkunde oder Teile hiervon erworben wurden. Für den Erwerb der Fachkunden sind jeweils eine bestimmte Zeit des Sachkundeerwerbs und Richtzahlen hinsichtlich Untersuchungen und Befundungen nachzuweisen.