1. A
  2. B
  3. C
  4. D
  5. E
  6. F
  7. G
  8. H
  9. I
  10. J
  11. K
  12. L
  13. M
  14. N
  15. O
  16. P
  17. Q
  18. R
  19. S
  20. T
  21. U
  22. V
  23. W
  24. Z

J

Jahresdosis

Unter Jahresdosis wird im Strahlenschutz typischerweise die Dosis verstanden, der eine Person im Laufe eines Kalenderjahres ausgesetzt ist. Der Grenzwert für beruflich strahlenexponierte Personen beträgt üblicherweise maximal 20 mSv.

In Abhängigkeit von der maximal möglichen Jahresdosis im Rahmen der beruflichen Strahlenexposition erfolgt die Einordnung in die Kategorie A oder B beruflich strahlenexponierter Personen.

Für Personen unter 18 Jahren, Frauen im gebärfähigen Alter und Schwangere gelten andere oder zusätzliche Grenzwerte.

Jahresdosis

juristische Person

Eine juristische Person ist eine Personenvereinigung oder eine Vermögensmasse, die aufgrund gesetzlicher Anerkennung rechtsfähig ist, das heißt selbst Träger von Rechten und Pflichten sein kann, dabei aber keine natürliche Person ist. Juristische Personen sind insofern bspw. Gesellschaften, aber auch Vereine. Eine juristische Person wird durch seine Organe und am Ende durch eine natürliche Person vertreten. Beispiel: Ein MVZ oder ein Krankenhaus als Gesellschaft in der Rechtsform einer GmbH ist eine juristische Person. Die Gesellschaft wird durch den Geschäftsführer vertreten. Er ist eine natürliche Person.