1. A
  2. B
  3. C
  4. D
  5. E
  6. F
  7. G
  8. H
  9. I
  10. J
  11. K
  12. L
  13. M
  14. N
  15. O
  16. P
  17. Q
  18. R
  19. S
  20. T
  21. U
  22. V
  23. W
  24. Z

E

EBM

Der einheitliche Bewertungsmassstab (EBM) - bei Zahnärzten die BEMA - definiert die abrechnungsfähigen Leistungen und ihr wertmäßiges, in Punkten ausgedrücktes Verhältnis zueinander. EBM und BEMA werden festgelegt vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA).

EBM

effektive Dosis

Die effektive Dosis gibt das aus einer Exposition resultierende biologische Strahlenrisiko für den ganzen Körper wieder. Dazu berücksichtigt die effektive Dosis die unterschiedliche Empfindlichkeit der Organe und Gewebe bezüglich stochastischer Strahlenwirkungen. Zur Berechnung der effektiven Dosis werden die einzelnen Organdosen (Energiedosis x Strahlenwichtungsfaktor) mit ihrem jeweiligen Gewebewichtungsfaktor multipliziert und aufsummiert.

Deff = ∑wT x HT

Die Einheit der effektiven Dosis (in J/kg) ist das Sievert (Sv).

effektive Dosis

Eigenfilter

Unter Eigenfilter der Röntgenröhre werden in der Summe die Stoffe bzw. Bauteile verstanden, die fest in die Röntgenröhre integriert sind und von den Röntgenstrahlen passiert werden müssen. Der Eigenfilter besteht insofern aus der Röhrenwand, dem die Röhre umgebenden Öl und dem Strahlenaustrittsfenster des Röhrengehäuses, in der Regel handelt es sich um Berillium und ggf. zusätzlich Aluminium. Der Eigenfilter einer Röntgenröhre muss mindestens einen Gleichwert von 2,5 mm Aluminium (Al) aufweisen (also vergleichbar sein mit der Wirkung von 2,5 mm dickem Aluminium).

Ergänzend zum Eigenfilter kann die Röhre mit einem Zusatzfilter ausgestattet sein, der je nach Untersuchung zusätzlich eingebracht wird (z.B. als „Kinderfilter“).

Eigenfilter

Einblendung

Unter Einblendung wird beim konventionellen Röntgen und der Durchleuchtung die Verkleinerung des belichteten Feldes durch die Tiefenblende verstanden. Bei der Tiefenblende handelt es sich um Bleiplatten, die am Röhrengehäuse von den Seiten in das Strahlenfeld hineingeschoben werden. Das Dosisflächenprodukt DFP und damit die exponierte Dosis nehmen proportional zur Einblendung ab.

Einfalldosis

Die Einfalldosis ist die Dosis, die auf ein Objekt fällt. Es ist allein die von außen aus Richtung der Röhre einfallende Dosis. Von der Einfalldosis sind die Oberflächen- und Hautdosis zu unterscheiden.

Einfalldosis

Einheitlicher Bewertungsmaßstab für ärztliche Leistungen

siehe EBM

Einheitlicher Bewertungsmaßstab für zahnärztliche Leistungen

siehe BEMA

Einschaltzeiten

Die Einschaltzeit ist ein Begriff, der bspw. in der Richtlinie für die technische Prüfung von Röntgeneinrichtungen und genehmigungsbedürftigen Störstrahlern verwendet wird. In ihr heißt es u. a., dass Röntgenräume während der Einschaltzeit vor unberechtigtem Zutritt zu sichern sind. Und es wird die Jahresdosis einer Röntgenanlage anhand einer prognostizierten (summarischen) Jahres-Einschaltdauer in Stunden berechnet - und der Planung des technischen und baulichen Strahlenschutzes zugrunde gelegt. Die Einschaltzeit ist insofern zunächst eine grobe Darstellung der Verwendung des Strahlers und die Jahreseinschaltdauer ist insofern auch nur eine grobe und im Sinne des Strahlenschutzes eher zu hoch angenommene Zeitgröße.

Von der Einschaltzeit wird üblicherweise die Schaltzeit als Belichtungszeit der einzelnen, konkreten Aufnahme unterschieden.

Einschaltzeiten

Einweisung

Die Einweisung ist ein Rechtsbegriff, der bspw. in der Medizinproduktebetreiberverordnung, im Strahlenschutzrecht aber auch im Arbeitsschutz verwendet wird. Unter Einweisung wird das Heranführen und die damit verbundene auch theoretische Vermittlung von spezifischen Kenntnissen im Zusammenhang mit einem umschriebenen Wissensgebiet verstanden. Ein solches Wissensgebiet kann sein das Wissen um den Umgang mit einem bestimmten Gerät (Geräteeinweisung) oder um Anwendungsgebiete für ionisierende Strahlen, wie sie durch die verschiedenen Fachkunden definiert sind. Von der Einweisung ist die Unterweisung zu unterscheiden. Während die Einweisung im Zusammenhang bspw. mit einem konkreten Gerät und auch nur einmalig erfolgt, soll die Unterweisung Wissen auffrischen.

Einweisung

elektromagnetische Strahlung

Elektromagnetische Strahlung entsteht durch die Schwingung elektrischer Ladungen. Die Form der Schwingung kann dabei variieren: So gibt es Strahlung mit kurzen Schwingungen in schneller Abfolge, also hoher Frequenz, und Strahlung mit langen Schwingungen in niedriger Frequenz.

Die verschiedenen möglichen Ausprägungen elektromagnetischer Strahlung ergeben gemeinsam das Strahlenspektrum. Es reicht von Wellen in einer Länge von 1 Femtometer (fm) bei kosmischer Strahlung (das entspricht einem Millionstel Nanometer) bis zu Wellen von mehreren Kilometer Länge bei bestimmten Stromarten.

Grundsätzlich gilt, das kurzwellige Strahlung in der Regel energiereicher ist als langwellige Strahlung und insofern eine stärkere biologische Wirkung entfaltet.

Elektron

Das Elektron ist ein extrem kleiner und extrem leichter Atombaustein, der negativ geladen ist. Vom Atomkern und seiner positiven Ladung angezogen kreisen Elektronen auf Bahnen in den Atomhüllen um den Atomkern. Wenn Photonen, also bspw. Röntgenstrahlung auf Materie treffen, so treten sie in Wechselwirkung mit den Elektronen. Wird ein Elektron durch ein Röntgenphoton aus der Atomhülle herausgestossen, so verliert das Atom einen negativen Ladungsträger und bleibt als Ion zurück - es wurde ionisiert. Im Übrigen wird auch elektrischer Strom durch Elektronen erzeugt. Je mehr Elektronen pro Zeiteinheit fließen, um so größer ist der elektrische Strom.

Elektronenschale

Zu jedem Atom gehören Elektronen, die den Atomkern umkreisen, wie die Erde die Sonne. Und so wie die Erde und die anderen Planeten unseres Sonnensystems sich auf einer jeweils vorgegebenen Umlaufbahn halten, - so dachte Bohr - fliegen auch die Elektronen auf Bahnen um den Kern. Tatsächlich halten sich die Elektronen nicht auf definierten Bahnen, sondern in Räumen auf, die mathematisch definiert werden können (Wahrscheinlichkeiten). In den Strahlenschutzschulungen wird zur Vereinfachung vom Bohrschen Atommodell von Bahnen bzw. von Schalen ausgegangen, auf bzw. in denen sich die Elektronen aufhalten. Je weiter eine Schale vom Atomkern entfernt ist, um so mehr Elektronen kann sie aufnehmen. Die Schalen sind von innen (nahe dem Atomkern) nach außen nach dem Alphabet benannt - begonnen mit der K-Schale. Da mit der Entfernung zum Atomkern andere Bindungskräfte zwischen Atomkern und Elektron herrschen, bestehen für die Elektronen der verschiedenen Atomschalen auch unterschiedliche Bindungs- bzw. Ionisationsenergien. Bei den äußeren Schalen ist die Bindungsenergie geringer, als bei den inneren Schalen. Zugleich: Springt ein Elektron von der äußeren Schale auf eine innere Schale, so wird Energie frei – weil das Elektron vom Kern stärker gehalten wird. Soll das Elektron dann aber aus der Schale entfernt werden, ist eine entsprechende (höhere) Ionisationsenergie erforderlich.

Elektronenvolt

Das Elektronenvolt - abgekürzt eV - ist eine Masseinheit für die Bewegungsenergie (kinetische Energie) eines Elektrons - anders ausgedrückt: die im Elektron gesammelte Energie.

Die Masseinheit rührt daher, dass sich Elektronen in einer vakuumierten Röhre um so schneller von der Kathode zur Anode bewegen, je größer die Spannung ist, die zwischen Kathode und Anode angelegt wird. Beträgt die Spannung 1 Volt, dann weisen die Elektronen eine Energie von 1 eV auf.

Eine Röntgenröhre ist im Übrigen eine solche vakuumierte Röhre, in der Elektronen beschleunigt, also mit Energie ausgestattet werden. Mit dieser Energie treffen die Elektronen auf die Anode, die in der Röntgenröhre so beschaffen ist, dass sie Röntgenstrahlung in der gewünschten Qualität freisetzt. Die Energie der Elektronen wird also auf das Anodenmaterial übertragen und führt zur Erzeugung von Röntgenstrahlung.

Und da am Ende die Energie des Röntgenphotons von der kinetischen Energie des ursprünglichen Elektrons abhängig ist, bietet es sich an, die Röntgenenergie dann ebenfalls in eV bzw. - aufgrund der Größe - in keV (Kiloelektronenvolt) anzugeben.

1.000 eV = 1 keV

Die kinetische Energie des einzelnen Elektrons (in eV) darf nicht mit der Röhrenspannung (in V) verwechselt werden. Eine Röhrenspannung von 100 kV erzeugt wegen Spannungsschwankungen auch Elektronen jenseits von 100 keV und die erzeugten Photonen decken aufgrund ihrer Entstehung ein ganzes Spektrum von > 0 bis etwa 100 keV ab (siehe auch Bremsstrahlung).

Elektronenvolt

Empfehlungen der Strahlenschutzkommission

Im Auftrag des Bundesumweltministeriums berät die Strahlenschutzkommission (SSK) verschiedene Themen - auch im Hinblick auf den Einsatz ionisierender Strahlen in der Medizin. Die Ergebnisse werden als Empfehlungen publiziert. Sie haben damit keinen rechtlich bindenden Charakter, können aber als aktueller Stand angesehen und bei rechtlichen Streitfragen auch als solche zur Bewertung eines Sachverhalts herangezogen werden.

Die Empfehlungen werden von der SSK im Internet veröffentlicht und sind insofern frei zugänglich. Eine der bekanntesten Empfehlungen ist die Orientierungshilfe für radiologische und nuklearmedizinische Untersuchungen. Sie wird übrigens bei der Qualitätsbewertung von der Ärztlichen Stelle herangezogen.

Zusätzlich zu allgemeinen Empfehlungen dieser Art gibt es auch Empfehlungen zu spezifischen Problemen wie dem Strahlenschutz des Patienten bei CT-Untersuchungen des Schädels (Gantrykippung).

Siehe unter http://www.ssk.de/de/thema/thema.htm

Empfehlungen der Strahlenschutzkommission

Energie, kinetische

siehe kinetische Energie

Energiedosis

Die Energiedosis ist eine physikalische Größe. Sie gibt an, wie viel Energie ein Kilogramm eines Stoffes durch ionisierende Strahlung aufnimmt.

Errechnet wird die Energiedosis D als Produkt aus der Ionendosis x mittlere Ionisationsenergie des durchstrahlten Stoffes.

Was diese Energie innerhalb des Stoffes bewirkt - in welchem Ausmass sie zur Temperaturerhöhung und in welchem Ausmass sie zu chemischen Veränderungen bspw. von Biomolekülen führt, ist eine andere Frage und nicht so sehr von der Energiedosis, als vielmehr von der Art der Strahlung und der Art des Stoffes abhängig.

Deshalb sagt die Energiedosis noch nicht viel über die Schädlichkeit einer Strahlung aus.

Maßeinheit: Joule/kg = Gray (Gy)

Energiedosis

Ersatzdosis

Bei Personen, die sich im Kontrollbereich aufhalten, ist die amtliche Personendosimetrie vorgeschrieben. Kann in einem Monat die reale Personendosis nicht bestimmt werden, weil bspw. das amtliche Personendosimeter verloren gegangen ist, beschädigt wurde oder in einem Röntgenraum vergessen wurde, so dass ein falsch hoher Wert anzunehmen ist, so muss gemäß der Richtlinie für die physikalische Strahlenschutzkontrolle zur Ermittlung der Körperdosen von der Behörde die Ersatzdosis festgelegt werden bspw. durch den Vergleich mit einer Person, die am gleichen Arbeitsplatz ähnliche Tätigkeiten durchführt oder durch alle sonstigen festgehaltenen Dosiswerte der betroffenen Person.

EURATOM

Die EURATOM als Europäische Atomgemeinschaft basiert auf den Römischen Verträgen vom 25. März 1957. Im Zuge der Römischen Verträge wurde durch die EWG-Gründungsländer Frankreich, Italien, die Bundesrepublik Deutschland und die Beneluxstaaten beschlossen, gemeinsam die friedliche und sichere Nutzung der Kernenergie zu fördern. Hintergrund war das Bestreben, gemeinschaftlich die Energie zu schaffen und zu sichern, die für die friedliche Entwicklung Europas erforderlich ist.

Im Hinblick die sichere Nutzung der Kernenergie wurde der EURATOM-Vertrag auch die Grundlage für europäisch einheitliche Strahlenschutzgrundsätze u. a. mit der Festlegung von Grenzwerten.

EURATOM

EURATOM-Grundnorm

Die EURATOM-Grundnorm ist die übergeordnete europäische Rechtsnorm für Regelungen des Strahlenschutzes und insofern Rahmen der nationalen Gesetzgebung zum Strahlenschutz.

Siehe auch EURATOM-Richtlinie.

EURATOM-Grundnorm

EURATOM-Richtlinie 96/26

Der EURATOM-Vertrag wird durch Richtlinien der EURATOM ergänzt und aktualisiert. Die Richtlinien spiegeln auf diese Weise den wissenschaftlichen Kenntnisstand und den Stand der Technik wieder.

„(7) Die Richtlinie 96/29/Euratom legt Grundnormen für den Schutz der Arbeitskräfte, die die medizinische Exposition durchführen, sowie der Bevölkerung fest; sie stellt sicher, daß die Summe der Beiträge zur Strahlenexposition der Gesamtbevölkerung ständig kontrolliert wird.“

http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:31996L0029&from=EN

Diese Grundnorm wurde abgelöst durch die Grundnorm 2013/59/Euratom.

EURATOM-Richtlinie 97/43

Der EURATOM-Vertrag wird durch Richtlinien der EURATOM ergänzt und aktualisiert. Die Richtlinien spiegeln auf diese Weise den wissenschaftlichen Kenntnisstand und den Stand der Technik wieder.

Artikel 1 „Diese Richtlinie ergänzt die Richtlinie 96/29/Euratom und legt die allgemeinen Grundsätze für den Strahlenschutz von Personen in bezug auf ...Exposition von Patienten im Rahmen ihrer eigenen medizinischen Untersuchung oder Behandlung, ... von Personen im Rahmen arbeitsmedizinischer Überwachung, ... von Personen im Rahmen von Reihenuntersuchungen, ... von gesunden Personen oder von Patienten, die freiwillig an medizinischen oder biomedizinischen diagnostischen oder therapeutischen Forschungsprogrammen teilnehmen, ... von Personen im Rahmen medizinisch-rechtlicher Verfahren ... [und] von Personen, die außerhalb ihrer beruflichen Tätigkeit wissentlich und willentlich bei der Unterstützung und Betreuung von Personen helfen, die sich medizinischen Expositionen unterziehen.“

http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:31997L0043&from=EN

Diese Grundnorm wurde abgelöst durch die Grundnorm 2013/59/Euratom.

EURATOM-Richtlinie 2013/59

Der EURATOM-Vertrag wird durch Richtlinien der EURATOM ergänzt und aktualisiert. Die Richtlinien spiegeln auf diese Weise den wissenschaftlichen Kenntnisstand und den Stand der Technik wieder.

Kapitel 1 Artikel I „In dieser Richtlinie werden einheitliche grundlegende Sicherheitsnormen für den Schutz von Personen, die beruflicher oder medizinischer Exposition oder der Exposition der Bevölkerung ausgesetzt sind, vor den Gefahren durch ionisierende Strahlung festgelegt.“

http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2014:013:0001:0073:DE:PDF

Siehe auch EURATOM-Grundnorm.

Exposition

Exposition (Strahlenexposition) bezeichnet die Einwirkung von ionisierenden Strahlen auf Lebewesen oder Materie. Zur Quantifizierung der Exposition von Menschen wird der Begriff Strahlendosis verwendet. Siehe auch Strahlenexposition.

Expositionszeit

Die Expositionszeit ist die Belichtungszeit, also die Zeit, in der die Röntgenröhre strahlt. Sie wird in ms (Millisekunden) angegeben und ist als Bestandteil des Strom-Zeit-Produkts unmittelbar dosisrelevant. Eine Erhöhung der Expositionszeit führt zur direkt proportionalen Erhöhung der Dosis. Lange Belichtungszeiten erhöhen das Risiko des Auftretens von Bewegungsunschärfe und Bewegungsartefakten. Im Sinne der Bildqualität werden durch die Leitlinie der Bundesärztekammer zur Qualitätssicherung in der Röntgendiagnostik maximal zugelassene Expositionszeiten (obere Grenzwerte) genannt. Bei der Thoraxaufnahme des Erwachsenen werden Expositionszeiten von bis maximal 20 ms gefordert. Bei Kindern wird die Expositionszeit für die Thoraxaufnahme auf max. 5 ms begrenzt.

Expositionszeit

Extrafokalstrahlung

Als Extrafokalstrahlung wird jene Strahlung bezeichnet, die außerhalb des Fokus entsteht und zudem so ausgerichtet ist, dass sie neben dem Nutzstrahlenbündel über das Strahlenaustrittsfenster die Röntgenröhre verlassen kann. Ursächlich sind von der Anode rückgestreute Elektronen, die eben außerhalb des Fokus zur Erzeugung von Röntgenstrahlung führen.Theoretisch ebenfalls außerhalb des Fokus entstehende Strahlung, die aber die Röhre nicht durch das Strahlenaustrittsfenster verlässt, sondern das Röhrengehäuse andernorts überwinden kann, wird als Leckstrahlung bezeichnet.

Bei modernen Röhren sind Extrafokal- und Leckstrahlung vernachlässigbar.

Extrafokalstrahlung