1. A
  2. B
  3. C
  4. D
  5. E
  6. F
  7. G
  8. H
  9. I
  10. J
  11. K
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  13. M
  14. N
  15. O
  16. P
  17. Q
  18. R
  19. S
  20. T
  21. U
  22. V
  23. W
  24. Z

G

Gebührenordnung für Ärzte

Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) hat Gesetzesrang und wird vom Bundestag verabschiedet. Sie regelt die "Vergütungen für die beruflichen Leistungen der Ärzte …"

Gebührenordnung für Zahnärzte

Die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) hat Gesetzesrang und wird vom Bundestag verabschiedet. Sie regelt die "Vergütungen für die beruflichen Leistungen der Zahnärzte …"

Gemeinsamer Bundesausschuss

"Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist ein Gremium der gemeinsamen Selbstverwaltung von Ärzten, Krankenkassen und Krankenhäusern. Er legt fest, welche ambulanten oder stationären medizinischen Leistungen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sind und somit zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung gehören. Außerdem definiert er Anforderungen an Qualitätsmanagement- und Qualitätssicherungsmaßnahmen für die verschiedenen Leistungssektoren des Gesundheitswesens. Grundlage für die Arbeit des G-BA ist das Fünfte Sozialgesetzbuch (SGB V). Darin hat der Gesetzgeber den gesundheitspolitischen Rahmen vorgegeben, den der Ausschuss mit seinen Beschlüssen ausfüllt und innerhalb dessen der G-BA für die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben sorgt. Die vom G-BA beschlossenen Richtlinien haben den Charakter untergesetzlicher Normen. Neben den 21 stimmberechtigten Mitgliedern können vom Gesundheitsministerium benannte Patientenverbände an den Beratungen des Bundesausschusses teilnehmen. Die maximal neun Patientenvertreter haben ein Antrags- und Mitberatungs-, jedoch kein Stimmrecht." (Quelle: https://www.g-ba.de)

Gemeinsamer Bundesausschuss

Gen

Ein Gen ist ein Abschnitt auf einem Chromosom, das eine für den Körper verwertbare Information enthält. Durch das chemische Abscannen der Gene entstehen Eiweißmoleküle (Proteine), die ihrerseits bspw. als Enzyme oder Botenstoffe für die Weiterleitung und damit der Nutzung der Information in der Zelle bzw. im Körper sorgen. Gene bestehen aus Desoxyribonukleinsäure (DNS). Der Code ergibt sich durch die Abfolge der Basen drei einander folgenden DNS-Molekülen.

Gen

Generator

Der Generator liefert der Röntgenröhre den erforderlichen Heizstrom und die erforderliche Röhrenspannung. Der Generator wird vom Bedienpult bzw. beim CT durch den Steuercomputer geregelt.

Generator

Genetischer Schaden

Grundsätzlich können all jene Schäden als genetische Schäden klassifiziert werden, die das genetische Material, also die DNA betreffen. Im Hinblick auf die Definitionen im Rahmen des Strahlenschutzes wird der Begriff des genetischen Schadens jedoch enger gefasst. Hiernach betreffen genetische Schäden Veränderungen der DNA der Keimbahn. Es sind insofern potenziell vererbbare Schäden.

Genetische Schäden sind in dieser Definition von somatischen Schäden (z. B. Krebsinduktion durch einen DNA-Schaden einer Zelle) und teratogenen Schäden (fötale Fehlentwicklung durch eine Schädigung der fötalen DNA) abzugrenzen.

Genetischer Schaden

gepulste Durchleuchtung

Die gepulste Durchleuchtung ist dadurch definiert, dass die Strahlung nur pulsweise abgegeben wird und im Gegensatz zur kontinuierlichen Durchleuchtung regelmäßig „pausiert“. Auf diese Weise lässt sich (je länger die Pausen, um so mehr) Dosis „sparen“. Hintergrund: Der Mensch benötigt nur 24 Bilder pro Sekunde, um einander folgende Einzelbilder als „flüssige“ Bewegung wahrzunehmen. Und je nachdem, welche Bewegung aufgezeichnet werden soll, genügen sogar noch weniger Bilder, um die Bewegung nachvollziehen zu können. Es ist für die Diagnose schließlich nicht unbedingt erforderlich, „ruckelfrei“ zu schauen. Grundsätzlich gilt: Je geringer die Pulsrate, um so mehr Dosis wird eingespart.

gepulste Durchleuchtung

Gleichwert

Beim Gleichwert handelt es sich um einen Normierungsbegriff. Mit dem Gleichwert wird die Wirkung von Material im Vergleich zu einem Bezugsmaterial ausgewiesen. Gleichwerte werden für Strahlenschutzmaterialien und für Strahlenfilter angegeben. Ein Bleigleichwert von 0,5 mm (angezeigt „Pb 0,5 mm“) bedeutet, dass das vorliegende Material die Absorptionswirkung von 0,5 mm Blei aufweist. Ein Gleichwert von 2,5 mm Al bedeutet, dass der Filter eine Wirkung aufweist, wie sie durch 2,5 mm dickes Aluminium erreicht wird.

Gleichwert

Gleitschattenfilmdosimeter

Gleitschattenfilmdosimeter sind für die amtliche Personendosimetrie zugelassene Dosimeter (Bestimmung der HP(10)). Beim Gleitschattenfilmdosimeter befindet sich ein Film, lichtdicht eingepackt, in einer Filmkassette, die durch ihren speziellen Aufbau nicht nur eine Bestimmung der Dosis ermöglicht, der der Film ausgesetzt war. Zusätzlich ist erkennbar, aus welcher Richtung die Strahlung appliziert wurde und ob das Dosimeter während der Exposition bewegt wurde. Damit lässt sich überprüfen, ob bspw. die Angabe, den Kittel mit Dosimeter im Röntgenraum vergessen zu haben, stimmen könnte.

Gleitschattenfilmdosimeter

GOÄ

siehe Gebührenordnung für Ärzte

Gonadendosis

Die Gonadendosis bezeichnet die Dosis, denen die Gonaden ausgesetzt sind. Es handelt sich um eine Organdosis.

GOZ

Gebührenordnung für Zahnärzte

Graustufen

Graustufen werden genutzt, um die Niedrigkontrastauflösung bzw. den Kontrast eines Bildempfänger- oder -wiedergabesystems zu überprüfen.

Soweit Filme eingesetzt werden erfolgt die Auswertung mit einem Durchsichtdensitometer. Siehe auch Densitometer und Kontrast

Graustufen

Gray

Das Gray, abgekürzt Gy, ist die Masseinheit für die Energiedosis ionisierender Strahlung (Joule pro Kilogramm; J/kg).

Gray

Grenzwert

Ein Grenzwert ist ein maximal zulässiger Wert, also eine juristisch vorgegebene Obergrenze, die nicht überschritten werden darf. Grenzwerte gibt es für die Exposition der Normalbevölkerung durch zivilisatorische Strahlung und für beruflich strahlenexponierte Personen. Grenzwerte können maximal zulässige Expositionen für den ganzen Körper oder für bestimmte Organe vorgeben. siehe auch Dosisgrenzwert

Grenzwert

Größe, physikalische

siehe physikalische Größe

Grundkurs

Zur Erlangung der Fachkunde im Strahlenschutz müssen theoretische Kenntnisse und praktische Fähigkeiten erworben werden. Der Grundkurs ist ein Ausbildungsschritt, der Grundlagen vermitteln soll. Er ist gleichermaßen für den Erwerb der Fachkunden für die Bereiche Radiologie, Nuklearmedizin und Strahlentherapie notwendig. Er umfasst 24 Unterrichtsstunden.

Grundnorm

Als Grundnorm wird die höchste Norm (Zusammenfassung von Regeln) eines Rechtssystems verstanden, das allen anderen Normen dieses Rechtsssystems übergeordnet ist.

Siehe auch EURATOM-Grundnorm.

Grundnorm

Gy

siege Gray