Die amtliche Personendosimetrie ist eine besondere Aufgabe mit besonderen Strukturen.

Die amtliche Personendosimetrie darf nur durch behördlich anerkannte Messstellen durchgeführt werden. Jedes Bundesland hat mindestens eine solche Messstelle zu benennen. Aber nicht jedes Land muss eine Messstelle selbst betreiben.

In Deutschland sind vier Messstellen in vier Bundesländern behördlich zugelassen - mit unterschiedlichen Bezeichnungen.

Artikel teilen: