Personendosimetrie

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Unter Personendosimetrie versteht mann das messen der Strahlenexposition von Personen.

Eine besondere Art ist die amtliche Personendosimetrie. Dabei handelt es sich um die Umsetzung der gesetzlich geforderten, behördlich authorisierten und damit „offiziellen“ Messung der beruflich bedingten Strahlenexposition von Personen.

Die amtliche Personendosimetrie an beruflich strahlenexponierten Personen muss von einer amtlich zugelassenen Personendosismessstelle durchgeführt werden. Zur Messung dürfen nur Dosimeter verwendet werden, die von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt zugelassen sind.

Die von der Personendosismessstelle ausgegebenen Dosimeter sind an einem repräsentativen Ort am Körper zu tragen und in der Regel monatlich zu wechseln und auszuwerten.

Mit der amtlichen Personendosimetrie wird kontrolliert, ob die zulässigen Höchstwerte beruflicher Strahlenexpositionen (die Grenzwerte) eingehalten werden.

Werden vom Anwender (unabhängig von der amtlichen Personendosimetrie) Personendosen bspw. zur Überprüfung der Expositionen an bestimmten Arbeitsplätzen bestimmt, können auch andere, als amtlich zugelassene Dosimeter eingesetzt werden – bspw. das elektronische Personendendosimeter.

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