Für die Rechtfertigung einer medizinischen Strahlenanwendung ist zur Nutzen-Risiko-Abwägung auch die Abschätzung der Strahlenexposition erforderlich.

2005 wurden in Deutschland rund 132 Millionen Röntgenuntersuchungen durchgeführt - davon 47,5 Millionen zahnmedizinische Röntgenuntersuchungen.

So wie sich die Untersuchungen unterschiedlich auf die Verfahren verteilen, so variieren auch die durchschnittlichen Dosisbedarfe der Verfahren und die kollektiven Dosen.

Die zahnmedizinischen Röntgenaufnahmen machten im Jahre 2005 ganze 36% aller Untersuchungen aus, verursachten jedoch gerade 0,2 % der kollektiven Dosis. Die Computertomographie machte hingegen nur 7 % aller Untersuchungen aus, verursachte jedoch 56 % der kollektiven Dosis und bei den Angiographien und Interventionen waren es bei 2 % aller Untersuchungen 20 % der kollektiven Dosis. Im Jahre 2012 machten dann die CT´s bereits 9 % aller Untersuchungen aus mit 62 % der kollektiven Dosis und die Angiographien und Interventionen weitgehend konstant 2 % aller Untersuchungen und 22 % der kollektiven Dosis.

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