Grundlage der strahlenschutzrechtlichen Normen aller Staaten der EU ist der EURATOM-Vertrag.

Die Anwendung ionisierender Strahlen birgt Risiken, vor denen der Staat seine Bürger schützen muss. Um so mehr, da diese die Strahlen, selbst wenn sie in einer gesundheitsgefährdenden Dosis auftreten, mit den menschlichen Sinnen nicht wahrnehmen und sich dann schützen könnten.

Dass viele Bereiche unseres Lebens innerhalb der Europäischen Union gemeinsam geregelt werden, ist keine Besonderheit mehr. Besonders ist aber, dass gerade der Strahlenschutz schon seit 1957, seit Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft gemeinsam geregelt wird. So wird heute auch die deutsche Gesetzgebung in wesentlichen Teilen durch Europäische Vorgaben, konkret durch die Euratom-Grundnorm, die Richtlinie 2013/59/Euratom bestimmt.

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