Empfohlen von der Internationalen Strahlenschutzkommission sind sie fester Bestandteil auch im deutschen Strahlenschutz.

Die internationale Strahlenschutzkommission hat festgestellt, dass Dosisgrenzwerte für die berufliche Strahlenexposition und die Exposition der Bevölkerung durchaus sinnvoll sind. Grenzwerte für die Anwendung im Rahmen der Medizin machen dagegen keinen Sinn, weil die Exposition ohnehin nur erlaubt ist, wenn der erwartete Nutzen das potenzielle Risiko übersteigt.

Dennoch sind auch in der medizinischen Diagnostik beschränkende Dosiswerte sinnvoll. Es sind die Referenzwerte. Üblicherweise sollte keine höhere Dosis erforderlich sein, damit die entsprechende radiologische oder nuklearmedizinische Untersuchung gelingt.

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