Der Filter gehört zur Grundausstattung einer Röntgenröhre.

Da jedes Material, das sich im Röntgenstrahl befindet, Strahlenanteile absorbiert, führen bereits übliche Bestandteile der Röntgenröhre zur Filterung. Zum „Eigenfilter“ der Röntgenröhre gehören bspw. die Wandung der Röhre, das Öl, das die Röhre umgibt und das Strahlenaustrittsfenster.

Der Röhrenfilter soll den Anteil besonders weicher Strahlung reduzieren. Sie würde vom Körper besonders gut absorbiert und nicht zur Bildentstehung beitragen.

Vorgeschrieben ist ein Eigenfilter von 2,5 mm Al-Äquivalent ; er muss also in der Wirkung äquivalent sein zu 2,5 mm Aluminium.

Bei Kindern ist ein Zusatzfilter vorgeschrieben von nochmals mindestens 1 mm Al plus 0,1 mm Cu (Kupfer). Außerdem sind unterschiedliche Zusatzfilter bei bestimmten Durchleuchtungsuntersuchungen und Interventionen vorgeschrieben.

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