Dosimetrie

Um mögliche Schäden durch ionisierende Strahlen abschätzen, Grenzwerte für beruflich strahlenexponierte Personen festlegen, Strahlenschutzmaßnahmen vor Inbetriebnahme eines Gerätes planen und überprüfen und die tatsächliche Exposition von Menschen kontrollieren zu können, bedarf es bei ionisierender Strahlung des Messens (der Dosimetrie) und eines Messwertes, der sich mit der biologischen Wirkung der Strahlung korrelieren lässt.

Nur ein Dosisbegriff, der das biologische Risiko ionisierender Strahlung widerspiegelt, ist für die Risiko-Nutzen-Abwägung zu gebrauchen. Schließlich müssen die Gefahren der Exposition bspw. gegen die konkreten medizinischen Möglichkeiten, die sich aus der Diagnose ergeben, abgewogen werden. Das geht aber nur mit einer Konkretisierung auch des biologischen Risikos. Die Systematik der Dosimetrie und die in der Dosimetrie verwendeten Dosisbegriffe zielen darauf ab.

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Dosimetrie bei beruflich strahlenexponierten Personen, die an verschiedenen Orten tätig werden

Wird Personal über Betriebsgrenzen hinweg radiologisch tätig, so können sich hinsichtlich der amtlichen Personendosimetrie und der verlässlichen Umsetzung der Strahlenschutzvorgaben besondere Herausforderungen ergeben.

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