Rechtsvorschriften

Wer sich mit dem Strahlenschutz beschäftigt, wird mit einer Fülle gesetzlicher und anderer normativer Vorgaben konfrontiert. Tatsächlich ist der Gesetzgeber als Garant der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Pflicht, den Einsatz ionisierender Strahlen so zu regeln, damit der Schutz des Einzelnen gewährleistet ist. In diesem Sinne können die Bestimmungen ein roter Faden für die Entwicklung eines Qualitätsmanagments im Strahlenschutz sein.

Verbindlich sind jedoch nicht nur Vorgaben des Gesetzgebers. Gerade dann, wenn dieser bspw. auf Normen verweist, erhalten auch diese einen verbindlichen Charakter.

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Genehmigungs- und Anzeigeverfahren

Je nachdem, wie welche ionisierenden Strahlen oder Stoffe eingesetzt werden sollen, bedarf es für den Betrieb geeigneter Anlagen zumindest einer Anzeige, ggf. sogar einer Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde.

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Rechtfertigende Indikation

Die rechtfertigende Indikation ist ein Rechtsbegriff. Sie ist die zwingende Voraussetzung, um an einem Menschen lege artis ionisierende Strahlen anwenden zu dürfen. Zum Stellen der rechtfertigenden Indikation sind Voraussetzungen zu erfüllen. Dazu gehört u.a. die entsprechende Qualifikation des Arztes oder Zahnarztes, der die rechtfertigende Indikation stellt.

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Übergangsvorschriften nach Strahlenschutzgesetz (StrlSchG)

Das Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) wurde 2017, die Strahlenschutzverordnung zum Jahreswechsel 2018/19 verabschiedet. Unter den §§ 196 bis 218 enthält das StrlSchG diverse Übergangsvorschriften. Eine Zusammenstellung für das StrlSchG soll dem Anwender helfen und steht hier zur Verfügung.

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