Auch in der Teleradiolgie bleibt die Pflicht, vor der Untersuchung die rechtfertigende Indikation stellen zu müssen. Es ist die Aufgabe des Teleradiologen, da nur er über die erforderliche Fachkunde verfügt.

Weil der Teleradiologe aber nicht vor Ort ist, bedarf es eines ärztlichen Mittlers, der den Patienten befragt, ggf. untersucht und der Pflicht zur Aufklärung nachkommt. Der Arzt mit Kenntnissen in der Teleradiologe (Arzt vor Ort) muss vermitteln - und darf kaum mehr. Auch die Untersuchungsstrategie wird vom Teleradiologen vorgegeben, während die MTRA als fachkundige Person (aber nicht ärztlich-fachkundig) die Untersuchung durchführt.

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