Kenntnisse im Strahlenschutz

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Kenntnisse erlauben die Anwendung ionisierender Strahlen am Menschen, jedoch nur unter Aufsicht und Verantwortung eines Fachkundigen.

Unterschieden werden

  • (allgemeine) Kenntnisse im Strahlenschutz zur Anwendung ionisierender Strahlen unter Aufsicht und Verantwortung eines Fachkundigen (bedeutsam für Ärzte und nicht-ärztl. Personal, ausgenommen MTRA) und
  • (spezifische) Kenntnisse in der Teleradiologie, um als Arzt vor Ort teleradiologische Untersuchungen begleiten zu können.

Erworben werden Kenntnisse von

  • Ärzten und
  • sonstigem med. Personal wie medizinische Fachangestellte und Pflegepersonal in Op und Funktionsbereichen (ohne MTRA und Medizinphysikexperten)

Personen mit Kenntnissen dürfen ionisierende Strahlen unter Aufsicht und Verantwortung eines Fachkundigen anwenden. Sie haben dabei die Strahlenschutzgrundsätze - und folglich den Strahlenschutz - zu beachten.

Zum Erwerb der Kenntnisse werden je nach Zielgruppe und Zweck folgende Kenntnisse und Kurse unterschieden:

  • Kenntnisse im Strahlenschutz
  • Kenntnisse in der Teleradiologie
  • Kenntnisse im Strahlenschutz für nicht-ärztl. med. Personal zur technischen Durchführung der Röntgendiagnostik
  • Kenntnisse im Strahlenschutz für nicht-ärztl. med. Personal, dass ausschließlich einfache Röntgeneinrichtungen auf direkte Anweisung des unmittelbar anwesenden Arztes bedient

Die Kenntnisse im Strahlenschutz sind alle 5 Jahre in der Regel durch die Teilnahme an einem Aktualisierungskurs zu aktualisieren.

Hier gelangen Sie zu den E-Learning Kenntnisskursen der ccm-Campus GmbH

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