Sachverständigenrichtlinie - neuer Entwurf
Bedeutsame Änderungen für C-Bögen und Durchleuchtungsanlagen

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Spezielle medizinische Verfahren erfordern eine spezifische Technik. Die neue Sachverständigenrichtlinie soll dem Rechnung tragen und mit dazu beitragen, dass die eingesetzten C-Bögen und Durchleuchtungsanlagen ihren Anforderungen Gerecht werden und Anwender in der medizinischen prozedur keine bsöe Überrachsung erleben. Es macht Sinn, sich frühzeitig mit dem zu beschäftigen, was auf uns zukommt.

Der Einsatz bildgestützter Interventionen nimmt längst nicht nur in der Radiologie, sondern interdisziplinär zu. Den Einsatzszenarien entsprechend werden in OP-Räumen, aber auch in der Ambulanz und Funktionsbereichen eine Vielzahl unterschiedlicher Durchleuchtungsgeräte eingesetzt. Unterschiedlich ist dabei nicht nur die Bauweise vom mobilen und kompakten C-Bogen bis zur stationären 2-Ebenen-Angiographieanlage, sondern damit einhergehend auch Ausstattung und Leistungsmerkmale einschließlich der Verbindung mit anderen medizinischen Geräten zur komplexen Hybrid-OP-Anlage.

Unterschiedliche klinische Anforderungen von Seiten der Ärzte führen automatisch zu unterschiedlichen technischen Anforderungen, die von Geräten zu erfüllen sind. Dazu gehören nicht nur Features wie die gepulste Durchleuchtung oder die digitale Subtraktionsangiographie, sondern auch die Leistungsstärke der Röhre.

Da es problematisch wäre, würde die Durchleuchtung bspw. aufgrund des Erreichens der Wärmekapazitätsgrenze der Röhre mitten in der medizinischen Prozedur abgebrochen, wurden die Vorgaben im Entwurf der neuen Sachverständigenrichtlinie angepaßt. Es soll zukünftig bspw. zwischen Geräten mit niedriger, mittlerer und hoher Anforderung unterschieden und es sollen dem Einsatzszenario angepaßte Belastungstests durchgeführt werden.

Wer eine Neubeschaffung einer Durchleuchtungsanlage bzw. eines C-Bogen plant, ist gut beraten, den Entwurf der neuen Sachverständigenrichtlinie auch schon vorab heranzuziehen, um später keine unangenehmen Überraschungen zu erleben. Und es empfiehlt sich, sein medizinisches Portfolio auch im Hinblick auf die mögliche zukünftige Entwicklung zu betrachten, weil eine Erweiterung des Spektrums auch zu erweiterten gerätetechnischen Anforderungen führen kann.

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