Kontrolle und Beratung im Sinne einer qualitativen Patientenversorgung

Aufgabe der Ärztlichen Stelle ist es, anhand von Abnahme- und Konstanzprüfung generell festzustellen, ob in der Diagnostik das ALARA-Prinzip eingehalten wird und ob in der Strahlentherapie die vorgesehenen Dosen appliziert werden.0 Ergänzend zur Technik wird allerdings auch noch fallbezogen kontrolliert. Es wird bspw. überprüft, ob bei der konkreten Anwendung ionisierender Strahlen die rechtfertigende Indikation gegeben war, die Durchführung technisch korrekt erfolgte und die Ergebnisse stimmen. Bei ihrer Bewertung orientiert sich die Ärztliche Stelle u.a. an den Empfehlungen der Strahlenschutzkommission, den Diagnostischen Referenzwerte des Bundesamtes für Strahlenschutz und den Leitlinie zur Qualitässicherung der Bundesärztekammer.

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