CT-Fachkunde Schädel

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An den Erwerb der Fachkunde in der Computertomographie sind große Anforderungen geknüpft. So müssen für die CT-Fachkunde des ganzen Körpers bspw. auch einige Röntgenfachkunden erworben werden. Für die CT-Schädeldiagnostik existiert eine separate Fachkunde mit reduzierten Anforderungen – eine Option beispielsweise für Neurologen und Neurochirurgen. Doch gilt es, auch darüber zu sprechen...

Maßgeblich für den Qualifikationserwerb in der Röntgendiagnostik – zu der auch die Computertomographie zählt – ist die „Richtlinie Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz bei dem Betrieb von Röntgeneinrichtungen in der Medizin oder Zahnmedizin vom 22. Dezember 2005 (GMBl 2006, Nr. 22., S. 414), zuletzt geändert durch Rundschreiben des BMU vom 27. Juni 2012 (GMBl. Nr. 40, S. 724)“, kurz Fachkunderichtlinie genannt.

Die Fachkunden in der Röntgendiagnostik werden durch die Sachkunden definiert. In der Computertomographie (CT) werden unter Rö 5 zwei Fachkunden unterschieden:

  • Rö 5.1 CT bei Erwachsenen und Kindern und
  • Rö 5.2 CT des Schädels.

Für den Erwerb der CT-Fachkunde des gesamten Körpers sind Röntgenfachkunden für das Skelettsystem (Rö 3.1), des Thorax (Rö 3.2) und des Abdomens (Rö 3.3) Voraussetzung. Zum Sachkundeerwerb der Schädel-CT-Fachkunde ist entweder die Röntgenfachkunde Skelett (Rö 3.1) oder die Notfallfachkunde (Rö2) mit einer „angemessenen Anzahl von Schädeluntersuchungen (100 Anwendungen)“ erforderlich.

Die speziellen Voraussetzungen an den Erwerb einer CT-Fachkunde sollen sicherstellen, dass auch derjenige, der CT-Indikationen stellen darf, mit der Aussagekraft des weniger strahlenexponierenden konventionellen Röntgens vertraut ist. Oder anders ausgedrückt: Es ist wichtig, dass nicht alles zum Nagel wird, weil jemand den Hammer in der Hand halten darf.

Für die CT-Fachkunde des gesamten Körpers mag die Anforderung sinnvoll sein, weil in vielen Fällen Röntgenaufnahmen genügen und eben kein CT erforderlich ist. Anders ist das aber bei der Kopfdiagnostik. Nach der „Orientierungshilfe für bildgebende Untersuchungen“, einer Empfehlung der Strahlenschutzkommission von 2008, sind in den Tabellen mit klinischen Fragestellungen und empfohlenen Untersuchungsverfahren unter Kapitel A nur noch zwei Indikationen für Röntgenuntersuchungen des Schädels genannt:

  • der Hydrozephalus; zur Beurteilung des gesamten Shuntsystems in der Verlaufskontrolle als weiterführende Untersuchung und
  • der (V.a.) Fremdkörper in der Orbita, aber nicht nur Lokalisationsdiagnostik und zum Ausschluss metallischer Fremdkörper als Spezialverfahren.

Andere Indikationen gibt es nicht mehr.

Die CT-Schädel-Fachkunde von einer Röntgenfachkunde mit dem Nachweis von „einer angemessenen Anzahl“, nämlich 100 Röntgenaufnahmen des Schädels abhängig zu machen ist insofern nicht (mehr) lege artis – mehr noch: Das Bestehen auf derartigen Forderungen bzw. überhaupt einer Röntgenfachkunde ist kontraproduktiv im Sinne des Strahlenschutzes.

Gerade für Neurologen und Neurochirurgen kann es sinnvoll sein, sich das Knowhow der CT-Schädeluntersuchung anzueignen und die Fachkunde zu erwerben, um gerade in zeitkritischen Situationen des Notdienstes eigenständig die rechtfertigende Indikation für ein Schädel-CT stellen zu können.

Sinnvoll ist es, das Begehren des Fachkundeerwerbs „CT Schädel“ mit der zuständigen Ärztekammer abzustimmen und sich bestätigen zu lassen, dass von ihr auf eine Fachkunde Rö 3.1 und Rö 2 verzichtet wird. Da es sich bei der Fachkunderichtlinie lediglich um eine Richtlinie handelt, ist eine von ihr abweichende Entscheidung im Hinblick auf die o.g. Argumente möglich.

Für den Fachkundeerwerb sind dann nötig: Kenntnisse im Strahlenschutz, Grundkurs, Spezialkurs Röntgendiagnostik, Spezialkurs CT und die Sachkunde Rö 5.2. Auch wenn sich Anforderungen an Sachkunden immer nur auf die radiologische Bildgebung selbst beziehen, wäre es in dem Fall sinnvoll, sich nicht allein mit der Indikationsstellung und der Befundung von Schädel-CT-Untersuchungen, sondern sich mit Blick auf den Strahlenschutz auch mit dem Schädel-MR auseinanderzusetzen – denn das ist die („strahlenfreie“) Alternative zum Schädel-CT.

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