Qualifikation im Strahlenschutz
Rechtssicherheit und Effizienz durch eine vorausschauende Planung

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Der Strahlenschutzverantwortliche hat dafür Sorge zu tragen, dass für den Betrieb seiner Röntgenanlagen genügend qualifiziertes Personal vorgehalten wird. Dazu gehört bspw. auch ausreichende Zahl von Ärzten mit einer Fachkunde, die die nötigen Untersuchungen auch in der Nacht sowie an Wochenenden und Feiertagen sicherstellen können. Zur Sicherstellung der Vorgaben ist eine effiziente Planung der Qualifizierungen erforderlich – eine Aufgabe, bei der sich der Strahlenschutzverantwortliche auch auf andere Personen, bspw. die Personalabteilung verlassen muss.

Die Qualifikationsmatrix – eine Struktur- und Prozessvorgabe.
Kernstück eines belastbaren Qualifizierungssystems ist eine zentral geführte Qualifikationsmatrix. Aufgehängt in der zentralen Führung des Personalbereichs wirkt sie gleichsam stabilisierend und effizienzsteigernd. Denn jeder neue Mitarbeiter hat Kontakt mit der Personalabteilung und muss dieser gegenüber Qualifikationsnachweise vorlegen. Es ist eins, dabei auch jene der Strahlenschutzqualifikation einzufordern, die Dokumente möglichst elektronisch so abzulegen, dass sie bei behördlichen Kontrollen einfach vorgelegt werden können, und die notwendigen Qualifizierungsschritte anzustoßen.

Zur Erstellung der Qualifikationsmatrix im Strahlenschutz ist es erforderlich, jede Abteilung bzw. jeden Arbeitsbereich, in dem mit ionisierenden Strahlen gearbeitet wird, in Person der jeweiligen Strahlenschutzbeauftragten einzubeziehen. Es sind die Strahlenschutzbeauftragten (oder die Leitungen der Abteilungen), die bekanntzugeben haben, welche Qualifikationsziele in der Diktion der Fachkunderichtlinie von welchem Funktionsträger der Abteilung zu erreichen sind. Abhängig sind die Qualifikationsziele von den Leistungsportfolien der Abteilungen. Für die Röntgendiagnostik (ohne CT) können folgende Fragen eine Hilfestellung sein:

  • Welche Körperregionen müssen untersucht werden können? (Daraus leiten sich die von den Ärzten angestrebten Organfachkunden für das Röntgen ab.)
  • Wird interventionell-radiologisch oder mit 3D-Hochkontrastbildgebung gearbeitet? (Daraus leitet sich ab, ob Ärzte ggf. zusätzliche Kurse und Fachkunden benötigen.)
  • Wird Teleradiologie betrieben? (Daraus leitet sich ab, ob die klinischen Ärzte ergänzend die Kenntnisse in der Teleradiologie benötigen.)
  • Wird nicht-ärztliches Assistenzpersonal an Röntgengeräten tätig und geschieht dies nur unter unmittelbarer Aufsicht eines Fachkundigen? (Daraus leitet sich die erforderliche Qualifikation des Assistenzpersonals ab.)

Mit diesen und ergänzenden Fragen bei Betrieb eines CT, einer Nuklearmedizin oder einer Strahlentherapie wird der formale Qualifikationsbedarf geklärt. Dieser ist sodann in der Qualifikationsmatrix weiter aufzulösen in die notwendigen Qualifikationsschritte aus Kursen und praktischen Übungen oder geforderten Erfahrungen (Sachkunden). Sollen mehrere, voneinander unabhängige Qualifikationen erworben werden – bspw. die Röntgenfachkunde Skelettsystem und Thorax –, so ist noch die Reihenfolge des Erwerbs festzulegen.

Eine Qualifikationsmatrix basiert somit auf der sequentiellen Darlegung von Sollwerten je Funktion. Werden Personen nun in Abhängigkeit von ihrem Arbeitsbereich einer Funktion zugeordnet, muss nur noch eingetragen werden, wann welche Qualifikation erworben wurde bzw. für wann welcher Qualifikationserwerb geplant ist.

Tab. 1 Ausschnitte aus einer Qualifikationsmatrix (Sollwerte); die Vorgaben je Fachbereich können je nach Klinik unterschiedlich) definiert werden.

Kenntnisse TheorieKenntnisse prakt. Unterw.GrundkursSpezialkurs RöDiagnSK NotfallSK ThoraxSK Thorax intensiv...
Internist allg.XXXX1
Innere mit GastroenterologieXXXX1
Orthopädie/ UnfallchirurgieXXXX13
AnästhesieXXXX(2)1
...XXXX1

SK = Sachkunde (Nummer für Reihenfolge; in Klammern, wenn optional)

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